Anfang April hat die rumänische Regierung per Dringlichkeitsverordnung ein Gesetz über den Status der professionellen Kulturschaffenden verabschiedet.
Die rumänische Regierung hat am Donnerstag beschlossen, dass die Renten bis 872 Lei (umg. 195 Euro) von der Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge befreit werden.
Die sogenannte Gesundheitskarte wird ab gestern in Rumänien eingesetzt. Allerdings ist die elektronische Krankenversicherungskarte erst ab dem 1. Mai verbindlich.
Eine gemeinsame Delegation der internationalen Kreditgeber evaluiert diese Woche in Bukarest das stand-by Abkommen mit Rumänien vom Herbst 2013.