Bukarest: Der oberste Justiz- und Kassationshof in Bukarest hat am Montag den Antrag der Antikorruptionsbehörde DNA genehmigt, in dem gefordert...
Das rumänische Grundgesetz ist 2003 in Kraft getreten und kann nun abgeändert werden. Die Novellierungsvorschläge wurden von dem Verfassungsgericht analysiert. Einige Artikel und Paragraphe wurden für verfassungswidrig befunden.
Spionage, Verrat, abgehörte Telefongespräche, Regierungsbeschlüsse, die bestimmten Personen gelten – alles im Menü einer neuen Strafakte enthalten, in der es um Korruption auf hoher Ebene geht. Am Dienstag sprach die rumänische Justiz die Urteile aus.