Ab 2014 gilt auch für Rumänen und Bulgaren die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa. Das Fallen letzter Schranken der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Staatsangehörige beider Staaten erweckt in Deutschland und Großbritannien Angst vor Sozialtourismus.
Der mehrmals aufgeschobene Schengen-Beitritt Rumäniens und Bulgariens ist erneut in Frage gestellt worden. Deutschland droht, falls nötig von seinem Veto-Recht Gebrauch zu machen.