Am Montag haben die EU-Arbeitsminister in Brüssel über den Schutz entsandter Arbeitnehmer beraten.
Der EU-Beitrittsvertrag Rumäniens und Bulgariens zum 1. Januar 2007 sieht vor, dass der Arbeitsmarktzugang für Staatsangehörige beider Staaten für eine Übergangsfrist von längstens sieben Jahren beschränkt werden kann.