Die Woche 24.09.-28.09. im Überblick
Klaus Iohannis präsent bei der UNO
Newsroom, 29.09.2018, 17:07
Klaus Iohannis präsent bei der UNO
Am Mittwoch hat der rumänische Staatschef Klaus Iohannis in New York seine Hoffnung geäußert, dass die Entwicklung Rumäniens in den Vereinten Nationen die anderen Mitglieder davon überzeugen wird, die Kandidatur des Landes als nichtständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates im Zeitraum 2020-2021 zu unterstützen. In seiner Rede vor der UN-Generalversammlung betonte Klaus Iohannis, dass der Frieden, die nachhaltige Entwicklung und die Justiz die Grundlage der vielseitigen Strategie des Landes bilde. Laut dem rumänischen Staatschef könnte zudem der Sicherheitsrat eine stärkere Rolle in der internationalen Sicherheit sowie in Bereichen wie der Klimawandel spielen. Der letztere stelle laut Klaus Iohannis eine der größten Herausforderungen in der Welt dar. Neben den bisherigen Anstrengungen der Vereinten Nationen in der Bekämpfung des Klimawandels, könnte der Sicherheitsrat eine neue Herangehensweise an dieses Problem festlegen, um die mit dem Klimawandel einhergehenden Risiken erfolgreich zu bekämpfen. “Ich habe die Organisierung einer Debatte beim Sicherheitsrat zum Frieden und Sicherheit im direkten Verhältnis mit dem Klimawandel begrüßt. Diese fand Monat Juli statt. Wir sind bereit, uns mit diesem Problem auseinanderzusetzen, sollten wir als nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrates gewählt werden, sagte Iohannis. Rumänien, das ab Januar 2019 den EU-Ratsvorsitz übernehmen wird, setzt sich zum Ziel, die Partnerschaft mit den Vereinten Nationen zu verstärken, fügte Klaus Iohannis hinzu.
Rumänische Ministerpräsidentin zu Besuch in Brüssel
Die rumänische Ministerpräsidentin Viorica Dăncilă hat diese Woche einen Arbeitsbesuch in Brüssel unternommen. Die rumänische Vertreterin hat am Mittwoch Maria Franziska Keller und Philippe Lamberts, Ko-Vorsitzende der Grünen / Freien Europäische Allianz im Europäischen Parlament getroffen. Diesen stellte sie die innenpolitische Situation und die von der Regierung eingeleiteten Reformen dar. Am Dienstag diskutierte Viorica Dăncilă mit Präsidenten der Gruppe der Progressistischen Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament Udo Bullmann und dem Präsidenten der EVP-Fraktion, Manfred Weber. Die Premierministerin stellte die von der Regierung in vorrangigen Bereichen für Rumänien eingeleiteten Reformen vor und zeigte, dass sie das Ergebnis einer transparenten interinstitutionellen Zusammenarbeit seien und dass bei deren Entwicklung die europäischen Partner ebenfalls konsultiert worden seien. Das Treffen in Brüssel findet vor dem Plenum des EP in Straßburg nächste Woche statt, wo die Premierministerin zu einer Debatte über die Proteste gegen die Regierung vom 10. August in Bukarest eingeladen wurde, Proteste, die durch den Eingriff der Gendarmen beendet wurden.
Regierung in Bukarest ändert Insolvenzgesetz
Die Regierung in Bukarest hat das Insolvenzrecht per Eilverordnung geändert. Die Änderungen in der Gesetzgebung sollen einige missbräuchliche Praktiken stoppen, wie etwa die wiederholten Insolvenzen, um sich der Zahlung von Verpflichtungen gegenüber den Partnern und dem Staatshaushalt zu entziehen, erklärte Premierministerin Viorica Dăncilă. In Rumänien sind derzeit mehr als sechstausend Unternehmen mit mehr als 64.000 Beschäftigten insolvent. Die Eilverordnung sieht die Umwandlung von Unternehmensschulden in Aktien vor. Verschuldete Firmen sollen also in Staatsbesitz übergehen, wobei das Finanzamt diesbezüglich ein klares Verfahren festlegen werde, sagt Finanzminister Eugen Teodorovici.
Laut Pressberichten kritisiert die Wirtschaft die Maßnahme mit der Begründung, dass der Staat in einer privaten Firma nicht zu suchen habe, während Insolvenzexperten von einer heimlichen Verstaatlichung sprechen. Eugen Teodorovici erklärte, dass die Änderungen des Insolvenzgesetzes auf Fehlfunktionen zurückzuführen seien, die sich aus der Anwendung der früheren Rechtsformen ergaben. Der Finanzminister sagte ferner, dass die vorgeschlagenen Verordnungen die notwendigen Bedingungen für die Sanierung und den Erhalt der Unternehmen im wirtschaftlichen Kreislauf, sowie den Schutz öffentlicher Gelder durch die Rückführung der Mittel in den Staatshaushalt gewährleisten sollen. Zu den wichtigsten Änderungen des Insolvenzrechts gehören die Stärkung der Rechenschaftspflicht des Insolvenzverwalters und die erhöhte Verantwortung des Schuldners bei der Verwaltung der Tätigkeit. Die Änderungsanträge sehen auch die Ablehnung des Antrags auf ein Insolvenzverfahren vor, wenn das Finanzamt darüber nicht in Kenntnis gesetzt wird.
Laut den Angaben des nationalen Handelsregisteramts ist die Zahl der insolventen Handelsgesellschaften und Einzelunternehmen in den ersten acht Monaten dieses Jahres um fast 2,5% gegenüber dem Vergleichszeitraum 2017 gesunken. Die meisten zahlungsunfähigen Unternehmen und PFAs (authorisierte natürliche Personen) stammen aus Bukarest. Nach Tätigkeitsbereichen traten die meisten Insolvenzen im Groß- und Einzelhandel, bei der Reparatur von Kraftfahrzeugen und Motorrädern auf.