Die Woche 16.09.-20.09.2019 im Überblick
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Newsroom, 21.09.2019, 17:06
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9/20/2019 11:17 AM
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstatten wählt Laura Codruta Kovesi zur ersten europäischen Chefanklägerin
Auf der Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) am Donnerstag hat Kövesi die Stimmen von 17 der 22 Staaten bekommen, die an dieser neuen europäischen Initiative teilnehmen, die ab dem nächsten Jahr eingerichtet wird und 2021 in Kraft treten wird. Gemäß den europäischen Rechtsvorschriften wird der europäische Staatsanwalt im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU für eine nicht verlängerbare Amtszeit von sieben Jahren ernannt. Nach Ansicht der Kommentatoren ist die Wahl Kövesis nun beschlossen Sache, da das Parlament bereits offen seine Unterstützung für ihre Kandidatur bekundet hat. Laura Codruta Kövesi, die für die eine Seite den Kampf gegen die Korruption anführte und für ihre Gegner ein missbräuchliches Polizeisystem symbolisierte, wurde oft als die prominenteste weibliche Figur auf der politischen Szene Rumäniens bezeichnet. Kurz bevor sie von Präsident Klaus Iohannis nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts aus dem Amt entlassen wurde, räumte Frau Kövesi bei einer Debatte in New York im UN-Hauptquartier ein, dass die größte Herausforderung für Rumänien darin bestand, die Unabhängigkeit seiner Richter zu wahren. Es gab mehrere Versuche, die Anti-Korruptionsgesetze zu ändern, um die von den Staatsanwälten zur Korruptionsbekämpfung eingesetzten Rechtsinstrumente zu begrenzen oder bestimmte Tatsachen zu entkriminalisieren. Es gab Fälle, in denen das Parlament es ablehnte, die Immunität einiger der Korruption beschuldigter Politiker aufzuheben. Die gesamte Justiz war das Ziel gefälschter Nachrichten, fasste die ehemalige DNA-Chefin die politischen Entwicklungen in Rumänien in den letzten Jahren zusammen, wobei führenden Politikern immer wieder vorgeworfen wurde, den Kampf gegen die Korruption zu blockieren.
Die politische Klasse in Bukarest reagierte widersprüchlich auf den faktischen Erfolg der Kandidatur von Kövesi. Regierungschefin Viorica Dancila und der Vorsitzende der Allianz der Liberalen und Demokraten, Calin Popescu Tariceanu, äußerten ihre Unzufriedenheit und bestätigten ihre Kritik an der ehemaligen Chefanklägerin der DNA. Im gegnerischen Lager begrüßten Präsident Iohannis und die Oppositionsparteien PNL und USR die Nachricht aus Brüssel und versuchten dabei nach Ansicht von Analysten, ihre eigenen Verdienste in den Vordergrund zu stellen. Was Laura Codruta Kövesi selbst angeht, so sagte sie, dass ihr Erfolg auch der Erfolg aller Rumänen sei, die durch ihr Engagement und ihren Protest gegen ihren Rücktritt bewiesen haben, dass Korruption besiegt werden kann, wenn die Bürger nicht aufgeben.
Vorbereitungen für Präsidentschaftswahlen in der Diaspora
Nach dem neuen Gesetz können Rumänen im Ausland innerhalb von drei Tagen, von Freitag bis Sonntag, wählen, während die Rumänen im Land erst am Sonntag an die Urnen gehen werden. Außerdem hatten Auslandsrumänen die Möglichkeit, ihre Absichten in Bezug auf das Abstimmungsverfahren darzulegen, indem sie das Online-Formular auf votstrainatate.ro ausfüllten. Sie konnten sich für die Briefwahl oder für die Wahl in einem der im Ausland eingerichteten Wahllokale entscheiden. Darüber hinaus werden neue Abstimmungsstationen auf der Grundlage der auf der Website erhaltenen Daten eingerichtet, sofern mehr als 100 Rumänen in derselben Stadt oder Region sich angemeldet haben.
Infolgedessen werden Rumänen, die sich im Ausland angemeldet haben, von den Wählerlisten in Rumänien gestrichen und in die Liste der ständigen Wähler im Ausland eingetragen, was den Abstimmungsprozess erheblich vereinfacht, da die Mitglieder der Wahlausschüsse nicht mehr die persönlichen Daten jedes Wählers von Hand eingeben müssen. Die Frist für die Online-Registrierung war der 15. September, aber nur 41.000 Rumänen haben sich für die Briefwahl angemeldet, während 39.000 für die Wahl in einem Wahllokal. Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai konnten hingegen etwa 370.000 Rumänen ihre Stimme abgeben. Eines der Hauptelemente, die die Rumänen davon abhielten, sich online zu registrieren, war die Tatsache, dass ihre persönlichen Daten bei der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung landen könnten. Der Präsident der Ständigen Wahlbehörde Constantin-Florin Mituletu-Buica, hat wiederholt erklärt, dass die personenbezogenen Daten von Rumänen, die sich online für die Präsidentschaftswahl anmelden, ausschließlich zu diesem Zweck verwendet werden, während jegliche Fehlinformation darauf abziele, Menschen von der Ausübung ihres Wahlrechts abzuhalten.
Bukarest begrüßt Resolution des Europäischen Parlaments zum 80. Jahrestag des Beginns des Zweiten Weltkriegs
80 Jahre nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs verurteilt das Europäische Parlament in einer Resolution den am 23. August 1939 von der Sowjetunion und Nazi-Deutschland unterzeichneten Hitler-Stalin-Pakt – einen Vertrag über die Nichtaggression, der Europa und die Gebiete unabhängiger Staaten mit seinen geheimen Protokollen praktisch zwischen den beiden totalitären Regimen teilte.
Die Resolution erinnert daran, dass als Folge des Hitler-Stalin-Paktes und des nationalsozialistisch-sowjetischen Grenz- und Freundschaftsvertrags vom 28. September 1939, Polen zuerst von Hitler und zwei Wochen später von Stalin besetzt wurde. Der Pakt beraubte das Land seiner Unabhängigkeit und war eine beispiellose Tragödie für das polnische Volk. Am 30. November 1939 startete die Sowjetunion aggressiven Krieg gegen Finnland, und im Juni 1940 besetzte und annektierte sie Teile Rumäniens – Gebiete, die nie zurückgegeben wurden. Annektiert wurden auch die unabhängigen Republiken Litauen, Lettland und Estland. Nach der Niederlage des NS-Regimes und dem Ende des Zweiten Weltkriegs, so die Resolution, ist es einigen europäischen Ländern gelungen, den Wiederaufbau zu vollziehen und einen Versöhnungsprozess einzuleiten. Andere hingegen blieben unter Diktaturen, von denen einige unter sowjetischer Besatzung oder jahrzehntelangem direkten Einfluss standen und der Freiheit, Souveränität, Würde, Menschenrechten sowie der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung beraubt wurden.
In Bukarest begrüßte Präsident Klaus Iohannis die Resolution und sagte, sie sei ein Schritt nach vorn bei der Bestrafung der totalitären Regime, die für die Zerstörung einer beeindruckenden Anzahl von Menschenleben und die schwere Verletzung der Grundrechte und -freiheiten verantwortlich sind.
Gesetz über die Besteuerung von Sonderrentenleistungen
Ein vom Finanzminister Eugen Teodorovici vorgelegtes Gesetz über die Besteuerung von Sonderrentenleistungen ist am Mittwoch vom Senat verabschiedet worden, nachdem es am Dienstag vom Haushaltsausschuss genehmigt wurde. Das Dokument betrifft einen Steuersatz von 30% auf Sonderrenten zwischen ca. 1.480 und 2.115 Euro und einen Steuersatz von 50% auf Renten über diesem Schwellenwert. Die Senatoren beschlossen auch, dass Vergütungen des Staatspräsidenten, die rund 1.480 Euro übersteigen, steuerpflichtig sein sollten. Der Gesetzentwurf wird an die Abgeordnetenkammer, das diesbezügliche Entscheidungsgremium, weitergeleitet.