Die Woche 08.10.-12.10.2018 im Überblick
Niedrige Wahlbeteiligung beim Referendum
Newsroom, 13.10.2018, 17:54
Niedrige Wahlbeteiligung beim Referendum
Über 21% der rumänischen Wähler gingen am vergangenen Wochenende zu den Urnen, um in einem Referendum über die Familie abzustimmen. Die Wahlbeteiligung blieb unter den 30 Prozent, die für den Erfolg des Referendums nötig gewesen wäre. Zwei Tage hatten die Rumänen Zeit zu entscheiden, ob sie die Ehe – anders als bisher – nicht als Verbindung zweier Ehegatten, sondern von Mann und Frau neu definieren wollen. Die überwältigende Mehrheit derjenigen, die sich an der Wahl beteiligten, stimmte dafür, aber die Beteiligung lag weit unter der Grenze der benötigten 30%. Ludovic Orban von der größten Oppositionspartei, den Liberalen, glaubt, dass das Scheitern des Referendums auch einem Scheitern der Regierung zugeschrieben werden müsse. Orban meinte hierzu: Die PNL warnt seit Monaten davor, dass in Rumänien die politischen Führer versuchen, das Thema in Beschlag zu nehmen und das Referendum zu politisieren, darauf hätten sie besser verzichten sollen. Das Referendum lief sehr schlecht, es gab keine Aufklärungskampagne und es wirkt, als ob die Regierung das Interesse der Bürger an dem Referendum möglichst klein halten“ wollte.
Die gegnerischen Lager der Sozialdemokraten und der Liberalen haben auf der Grundlage eines Kooperationsprotokolls mit der Koalition für die Familie gestimmt. Die Koalition ist eine Dachorganisation von überwiegend christlichen Gruppen, die drei Millionen Unterschriften für die Initiative gesammelt hatten. Dies ist der Grund, weshalb das Scheitern des Referendums auch einem Scheitern der traditionellen Parteien gleichkommt. Stattdessen freut sich nun die relativ junge USR-Fraktion, in der viele Menschen aus der Zivilgesellschaft aktiv sind und klar machte, dass sie gegen das Referendum ist. Andererseits hat der Minister für europäische Angelegenheiten Victor Negrescu erklärt, nächste Woche werde dem Parlament ein Gesetzentwurf über zivilen Zusammenschlüsse vorgelegt werden.
Rumänien wird ein neues Rentengesetz haben
Die Vorlage der neuen Rentengesetze wurde in Bukarest gebilligt und soll dem Parlament zugesandt werden. Das Standardalter und der Beitragszeitraum bleiben unverändert und alle Renten sollen neu berechnet werden. Dies kündigte Arbeitsministerin Lia Olguţa Vasilescu an. Sie präzisierte, dass es eine gestaffelte Anhebung des Rentenpunktes bis 2021 geben wird. Somit wird dieser im kommenden Jahr 1.265 Lei (270 Euro) betragen, 2020 1.775 Lei (380 Euro) und 1.875 Lei (400 Euro) 2021. Die Ministerin versicherte außerdem, dass nach der Umsetzung des neuen Gesetzes keine Renten sinken werden. Zu den eingeführten Neuheiten zählen auch das Master- und Doktoratstudium als Beitragzeitraum, die zur Uni, zum Währdienst, zur Invaliditätsrente, Krankenurlaub, Mutterschaftsurlaub, bezahlten Arbeitslosigkeitszeit, Deportation, politischen Gefangenschaft, die im gültigen Gesetz vorgesehen sind, hinzukommen.
Der Entwurf sieht auch vier Rentenkategorien vor – für die Erreichung des Rentenalters, vorgezogene Rente, Invaliditätsrente und Nachfolgerrente. Einige wurden in ihrer Struktur geändert. Darüber hinaus wird der fakultative Versicherungsvertrag beibehalten. Es finden allerdings einige Änderungen statt. Folglich, wenn im aktuellen Gesetz nur fünf Jahre rückwirkend nachgezahlt werden können, kann die Person in Zukunft andere Zeitspannen wählen, die insgesamt fünf Jahre betragen. Die Personen, die ein Dienstalter von mindestens 15 Jahren haben, erhalten 45% des Mindestbruttolohnes auf Landesebene. Dazu kommt 1% für jedes weitere Jahr. Alle Lohnrechte für die man Beiträge gezahlt hat, werden bewertet: Zuschläge, Mitarbeitsverträge, das 13. Gehalt, Überstunden, Prämien, Preise und weitere Boni. Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf die Entbürokratisierung und den Online-Zugang zu den Informationen über die eigenen Beiträge vor.
Neuigkeiten im bereich Justiz
Die Staatsanwaltschaft des Obersten Gerichtshofes in Rumänien verfügt über alle notwendige Ressourcen, damit die neue Abteilung für die Untersuchung der Verbrechen im Justizbereich ihre Aktivität beginnen kann. Dies erklärte am Donnerstag der Generalstaatsanwalt Rumäniens Augustin Lazar. Am Mittwoch hatte der rumänische Justizminister Tudorel Toader bekanntgegeben, die Exekutive habe einen Dringlichkeitserlass gebilligt, betreffend die Funktionierung der Abteilung für die Untersuchung der Verbrechen im Justizbereich. Toader fügte hinzu, die Abteilung werde bis zum 23. Oktober von der Antikorruptionsbehörde DNA alle Verfahren übernehmen, in denen gegen Richter und Staatsanwälte ermittelt wird. Die neue Abteilung, die mit 15 Staatsanwälten funktionieren wird, soll sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ihre Tätigkeit aufnehmen.
IWF korrigiert Wachstumsprognosen nach unten
Der Internationale Währungsfonds hat die Wachstumsprognosen für Rumänien in diesem Jahr auf 4% nach unten korrigiert. Im Frühjahr hatte die Prognose noch bei 5,1% gelegen. IWF-Experten gehen davon aus, dass der Rückgang von einem verminderten Einfluss der Steuervergünstigungen von 2017 und auf die nachlassende Auslandsnachfrage verursacht sein wird. Das Wachstum der rumänischen Wirtschaft wird sich im nächsten Jahr weiter auf 3,4% verlangsamen – so der Fonds. Die Zahlen sind im jüngsten IWF-Bericht über die Weltwirtschaft enthalten, in dem das internationale Finanzinstitut eine Abschwächung der globalen Konjunktur voraussagt