Die Woche 01.10.-05.10.2018 im Überblick
Europaparlament debattiert über die Lage des Rechtsstaates in Rumänien
Newsroom, 06.10.2018, 17:05
Europaparlament debattiert über die Lage des Rechtsstaates in Rumänien
Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin Viorica Dăncilă hielt sich diese Woche in Straßburg anlässlich der Plenarsitzung des Europaparlaments auf. Die von ihr geleitete Regierung setzt sich derzeit mit zahlreichen Fragen im Hinblick auf die Beziehung des Landes zur Europäischen Union aus. Alles geschieht vor dem Hintergrund der durch die Abänderung der Justizgesetze innerhalb der Gesellschaft verursachten Unzufriedenheit, die ihren Höhepunkt am 10. August, bei den mit Gewalt unterdrückten Straßenprotesten, erlebten.
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments war am Montagabend in einer außerordentlichen Sitzung zur Situation in Rumänien zusammengetreten. Der Vizepräsident der Europäischen Kommission Frans Timmermans warnte davor, dass die Europäische Kommission alle notwendigen Maßnahmen ergreifen werde, unter anderem auch, die Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof zu bringen, falls sie zum Schluss gelange, dass Rumänien gegen EU-Regeln verstieße. Darüber hinaus fand am Mittwoch, im Plenum des EU-Parlaments, eine Aussprache zur Situation der Rechtsstaatlichkeit in Rumänien statt. Die rumänische Premierministerin Viorica Dancila erklärte, sie sei nicht vor dem EU-Parlament erschienen, um zur Rechenschaft gezogen zu werden, sondern aus reinem Respekt gegenüber den europäischen Institutionen. Sie erwarte, dass Rumänien gleich wie alle anderen EU-Mitglieder behandelt werde, betonte sie in ihrer Rede. Ein funktionierendes Justizwesen müsse in erster Linie den Staatsbürgern entgegenkommen, und nicht den Richtern und Staatsanwälten, den Politikern oder weiteren Institutionen. Das ursprünglich zur Bekämpfung der Korruption in Rumänien eingeführte Kooperations- und Kontrollverfahren habe seine Grenzen gezeigt, behauptete die rumänische Premierministerin. Die Berichte zum Kooperations- und Kontrollverfahren würden keine Beobachtungen zu den jüngst aufgedeckten geheimen Protokollen zwischen dem rumänischen Geheimdienst und den Staatsanwaltschaften umfassen, hieß es. Dazu, Viorica Dăncilă:
Das Kooperations- und Kontrollverfahren hat sein Ziel, für das es ursprünglich geschaffen wurde, verfehlt. Ich ersuche Sie offiziell, uns mitzuteilen, wer die Berichte zum Kooperations- und Kontrollverfahren verfasste, wer die Daten vermittelte und es versäumte, aus Fahrlässigkeit oder Bösgläubigkeit, eine derartige innerhalb der EU unzulässige Situation zu schildern.
Dancila nahm zudem die rumänische Gendarmerie in Schutz – die Ordnungskräfte seien am 10. August bei der Demonstration gegen die Regierung nicht unverhältnismäßig brutal eingeschritten, sondern lediglich genau so, wie es Ordnungskräfte auch in anderen Ländern tun. Die Aussagen von Viorica Dăncilă verursachten unterschiedliche Reaktionen bei den rumänischen EU-Abgeordneten. Einige haben den vom Vizepräsidenten der EU-Kommission formulierten Standpunkt kritisiert, aber insbesondere die Mitglieder der Oppositionsparteien haben die rumänische Regierung scharf angegriffen: Die Rechtspflege habe in den Gerichtssälen statt zu finden, geheime Protokolle und verdeckte Abkommen hätten im Justizwesen nichts zu suchen. Rumänien sei nicht synonym mit einer Gruppe korrupter Politiker. Auch im Land gingen die Meinungen der politischen Gegner auseinander. Die Mitglieder der regierenden politischen Fraktionen, vor allem der sozialdemokratischen Partei und der Allianz der Liberalen, begrüßten den von der Premierministerin vertretenen Standpunkt. Die Opposition von der Nationalliberalen Partei und der Union Rettet Rumänien (USR), meinten, Dăncilă habe eine parallele Wirklichkeit vorgestellt
Chefunterhändler der EU für den Brexit Michel Barnier besucht Rumänien
Der Chefunterhändler der EU für den Brexit Michel Barnier ist in Bukarest zu Gesprächen mit den wichtigsten Führungspolitikern zusammengekommen. Dabei wurden der aktuelle Stand der Verhandlungen mit London sowie die nächsten Etappen des Austritts Großbritanniens aus der EU erörtert. Der Besuch Barniers in der rumänischen Hauptstadt ist selbstverständlich kein Zufall. Rumänien übernimmt ab dem 1. Januar für sechs Monate den turnusmäßigen Vorsitz des EU-Rates. Die Agenda des Semesters wird also von dieser heiklen Angelegenheit beherrscht sein, denn der Brexit sollte in der ersten Jahreshälfte vollendet sein.
Michel Barnier selbst betonte, dass Rumänien während seiner EU-Ratspräsidentschaft eine wichtige Rollen spielen werde – es müsse dabei den institutionellen Rahmen für einen geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs schaffen und die Verhandlungen für die zukünftigen Beziehungen mit der EU beobachten. Die Einheit der 27 verbleibenden Mitgliedsstaaten sei bei den Brexit-Verhandlungen besonders wichtig und müsse bestehen bleiben, sagte Rumäniens Präsident Klaus Iohannis im Rahmen eines Treffens mit Barnier. Nur so könne der gesamte Prozess effizient gesteuert werden. Gemäß der Vision von Iohannis sind die Integrität des EU-Binnenmarktes und die vier Grundfreiheit Stützpfeiler des europäischen Projektes und deshalb nicht verhandelbar.
Laut Ministerpräsidentin Viorica Dăncilă und Außenminister Teodor Meleşcanu werde Bukarest die Art und Weise, in der die Bestimmungen des Austrittsabkommens umgesetzt werden, aufmerksam beobachten, damit alle rumänischen Staatsbürger in Großbritannien auch weiterhin dort wohnen, arbeiten und studieren können wie bisher. Laut dem Nationalen Statistikamt und weiteren relevanten Stellen leben derzeit knapp 330.000 Rumänen im Vereinigten Königreich.
Rumänische Ex-Tourismusministerin und ehemalige Chefin der Direktion für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Terrorismus in Costa Rica festgenommen
Die rumänische Polizei hat am Donnerstag bestätigt, dass die ehemalige Tourismusministerin Elena Udrea und die ehemalige Chefin der Direktion für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Terrorismus Alina Bica in Costa Rica festgenommen wurden. Die beiden sollen demnächt vor Gericht angehört werden. Udrea und Bica waren während des Ermittlungsverfahrens nach Costa Rica geflüchtet, wo sie politisches Asyl beantragt haben, die Richter könnten aus diesem Grund eine Entscheidung in Bezug auf deren Ausweisung vertagen. Udrea und Bica wurden von den Behörden in Costa Rica überwacht und monitorisiert weil einen internationalen Haftbefehl auf ihren Namen ausgestellt wurde. In Rumänien wurde die ehemalige Tourismusministerin in einem prominenten Korruptionsfall zu sechs Jahren Haft wegen Amtsmissbrauch und Vorteilsnahme verurteilt. Elena Udrea ist ehemalige Vertraute des Ex-Präsidenten Traian Băsescu, diese Beziehung sei für sie laut Politikbeobachtern das Sprungbrett zum Amt der Tourismus-und Entwicklungministerin gewesen. Alina Bica wurde ebenfalls in einem Korruptionsverfahren zu vier Jahren Haft verurteilt.
Referendum zur Abänderung der Verfassung in Rumänien
Ungefähr 19 Millionen rumänische Wähler werden am Samstag und Sonntag beim Referendum zur Abänderung der Verfassung erwartet. Dabei geht es um die Neudefinition der Familie als freiwillige Ehe zwischen einem Mann und einer Frau und nicht zwischen Ehegatten wie bisher. Der Abänderungsentwurf wurde im Parlament angenommen. Dieses beruht auf einer Bürgerinitiative, die 3 Millionen Unterschriften gesammelt hat. Das Referendum zur Neudefinition der Familie hat für eine heftige Debatte zwischen den Urhebern, einer Koalition mehrerer christlicher Organisationen, die hauptsächlich von der mehrheitlichen Orthodoxen Kirche unterstützt wird, und denen, die sich für die Rechte der Sexualminderheiten einsetzen, gessorgt. Die Rumänen im Ausland werden beim Referendum an 378 Wahllokalen wählen können, die an den diplomatischen Missionen, an den Konsulaten, an Kulturinstituten und an anderen Orten eingerichtet wurden. Die meisten Wahllokale gibt es in Italien, Spanien, der Republik Moldau, den Vereinigten Staaten von Amerika, in Großbritannien, Frankreich und Deutschland. Das Referendum ist nur dann gültig, wenn die Beteiligungsquote mindestens 30% aller Wahlberechtigten erreicht. Dieses wird validiert, wenn mindestens 25% der Wahlberechtigten eine gültige Stimme abgeben.