Zwangsenteignungen: Regierung will Entschädigungsproblem endgültig lösen
Die Regierung in Bukarest diskutiert in diesen Tagen über einen Gesetzentwurf zur Neuregelung von Entschädigungszahlungen für unrechtmäßig vom kommunistischen Regime enteignete Immobilien.
Mihai Pelin, 07.03.2013, 20:07
Die Regierung in Bukarest diskutiert in diesen Tagen über einen Gesetzentwurf zur Neuregelung von Entschädigungszahlungen für unrechtmäßig vom kommunistischen Regime enteignete Immobilien. Bis jetzt hat Rumänien Entschädigungen im Wert von 5 Milliarden Euro gezahlt. Es gibt jedoch weiterhin Tausende Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Das Problem der Rückerstattung des zu Zeiten des Kommunismus verstaatlichen Eigentums wurde bis jetzt von der rumänischen Regierung nicht endgültig gelöst. Dieser Tage diskutiert die rumänische Exekutive über einen neuen Gesetzesentwurf und eine neue Lösung. Die ehemaligen Eingentümer der von den Kommunisten verstaatlichen Häuser, die nicht in natura entschädigt werden können, sollen Punkte bekommen. Mit diesen Punkten werden sie dann Immobillien und Agrarflächen bei staatlichen Ausschreibungen kaufen können. Sollten nach drei Jahren die Punkte nicht benutzt werden, so könnten die Eigentümer Geld dafür bekommen. Allerdings müssen sie zuerst an mindestens drei Ausschreibungen teilgenommen haben. Die Summe, die sie bekommen würden, ist auch begrenzt. Die Eigentümer würden höchstens 10 % der Gesamtsumme pro Jahr bekommen, so der neue Gesetzesentwurf. Ministerpräsident Victor Ponta möchte, dass die Exekutive das Gesetz mit einer Vertrauensfrage im Parlament durchbringt. So sollte ein Problem, das seit 1991 existiert, endgültig gelöst werden.
Ich möchte, dass wir am 19. März dieses Kapitel in der rumänischen Geschichte schließen. Wir hoffen, das möglichst gerecht durchzuführen. Es ist nicht das erste Mal, dass ich dieses verfassungsgemäße Instrument benutze. Ich habe keine Absicht, es in der folgenden Periode zu benutzen. Ich möchte, dass diese Entscheidung von allen verantwortungsvollen politischen Kräften angenommen wird.“ (Victor Ponta)
Nach 1991 haben die rumänischen Regierungen eine lange Reihe von Gesetzen verabschiedet. Diese Gesetze waren jedoch nicht kohärent und hatten keine langfristige Strategie zugrunde. In den meisten Fällen waren die Anwendbarkeits-Normen unklar formuliert, es fehlten wesentliche Elemente. Den Preis der schlechten Verwaltung dieses Problems zahlen weiter die Bürger, die ihre Eigentümer nicht zurück bekommen haben. Laut offiziellen Einschätzungen, müsste der Staat noch Zehntausende Personen entschädigen. Diese müssten etwa 16 Milliarden Euro bekommen.
Laut der rumänischen Regierung hätte Rumänien schon etwa 5 Milliarden Euro in Form von Aktien beim Eigentumsfonds Proprietatea“ eingezahlt. Dieser Fonds hat im Besitz Anteile an den wichtigsten strategischen Unternehmen aus dem Energiesektor. Nichtdestotrotz gibt es Tausende Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Besagtes Gericht hat Rumänien eine Frist eingeräumt, bis April eine einheitliche Gesetzgebung in diesem Bereich zu verabschieden. Sollte das nicht geschehen, wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Fälle schnell abwickeln und Rumänien zu enormen Entschädigungen zwingen.
Der Entschädigungsprozess in Rumänien ist bei weitem der kostspieligste und ineffizienteste in Osteuropa und Rumänien bleibt das einzige ex-kommunistische Land, das es nicht beendet hat.