Zollkodex der Union soll ab dem 1. Mai Anwendung finden
In Kraft getreten war die als EU-Verordnung Nr. 952 / 2013 bezeichnete Richtlinie bereits am 30. Oktober 2013.
Valentin Țigău, 19.04.2016, 17:05
Ab dem 1. Mai werden alle EU-Staaten dieselben Zollregelungen umsetzen, unabhängig vom Staat, in dem die Waren abgefertigt werden. Der neue Zollkodex der Union findet ab dem 1. Mai vollständig Anwendung. Nach der Zollanmeldung soll der Warenverkehr innerhalb der EU frei sein. Die Waren können dann in allen EU-Staaten verkauft werden. Das neue Zollrecht sieht zudem vor, alle Zollverfahren digital abzuwickeln. Vorgesehen ist eine Übergangszeit bis 2020.
Den Fachleuten zufolge erschien der neue Zollkodex 1992. Die kräftige Informatisierung und die Änderung des Handels sorgten für die Abänderung des Zollrechtes. Die Unternehmen, die direkt Außenhandel Operationen durchführen, müssen die neuen Regelungen unbedingt umsetzen. Die korrekte und zeitige Umsetzung dieser Abänderungen ist für Rumänien wesentlich. Rumänien ist die sogenannte Eintrittspforte der Waren, die nach Mittel- und Osteuropa transportiert werden. Die Europäische Kommission bereitet Übergangsmaßnahmen vor, um den Unternehmen, die Chance zu geben, ihre Aktivität fortzusetzen und gleichzeitig die neuen Regelungen zu beachten.
Laut dem neuen Zollkodex haben die Unternehmen die Möglichkeit, Klarifizierungen und Ergänzungen zu formulieren, bevor die Zollverwaltung eine für sie ungünstige Entscheidung treffe. Das neue Zollrecht wird die Handelstätigkeit erleichtern und den Schutz des Binnenmarktes sichern. Die rapidere direkte Kooperatiaon mit den Handelspartnern wird die Lieferketten sichern und die Beziehung zwischen Geschäftsumfeld und Zollverwaltung erleichtern. Die Umsetzung des neuen Zollrechts sorgt bis 2020 für eine einfachere und rapidere Zollkontrolle, erklärte Eugen-Dragos Doroş, Vorsitzender der Rumänischen Steuerbehörde.