Wiederholung der Präsidentschaftswahlen auf Mai angesetzt
Die Regierung in Bukarest hat am gestrigen Dienstag den Zeitplan für die Präsidentschaftswahlen verabschiedet.
Roxana Vasile und Sorin Georgescu, 29.01.2025, 14:14
Die seltsame Geschichte der rumänischen Präsidentschaftswahlen dürfte bekannt sein: Obwohl ursprünglich auf den 24. November und den 8. Dezember 2024 angesetzt, hat das rumänische Verfassungsgericht am 6. Dezember den ersten Wahlgang unter Berufung auf die Einmischung eines ausländischen staatlichen Akteurs für ungültig erklärt. In der Folge entschied die höchste Instanz in Rumänien, dass der Wahlprozess in seiner Gesamtheit wieder aufgenommen werden soll. Weniger als ein halbes Jahr nach dieser Entscheidung werden die Wähler also erneut zu den Urnen gerufen. Die Wahl für das höchste Amt im Staat soll am 4. Mai stattfinden, gefolgt – falls erforderlich – von einer Stichwahl am 18. Mai.
Am gestrigen Dienstag hat die Regierungskoalition der Sozialdemokraten (PSD), Liberalen (PNL) und des Ungarnverbands (UDMR) den Beschluss zur Festlegung des ersten Wahlgangs am 4. Mai gefasst. Nach Angaben von Mihai Constantin, dem Sprecher der Exekutive, beginnt die Wahlperiode am 18. Februar mit der öffentlichen Bekanntgabe des Datums, an dem die Auslosung der fünf Richter des Obersten Gerichtshofs stattfinden wird, die danach dem Zentralen Wahlbüro zugeordnet werden sollen. Die Ernennung der fünf Richter soll bis zum 20. Februar erfolgen, danach muss sich das Zentrale Wahlbüro (BEC) bis spätestens 22. Februar konstituieren. Weitere Details erfahren wir vom Regierungssprecher Mihai Constantin:
„Die Frist für die Einreichung von Kandidaturen beim Zentralen Wahlbüro durch politische Parteien, Wahlbündnisse, Organisationen von Bürgern, die nationalen Minderheiten angehören, sowie unabhängige Kandidaten ist der 15. März 2025, 24.00 Uhr. Der Wahlkampf beginnt 30 Tage vor dem Wahltermin, d.h. am 4. April 2025, und endet am 3. Mai 2025 um 7.00 Uhr. Die Wahlen in Rumänien finden am 4. Mai 2025 statt, sie beginnen um 07:00 Uhr und enden um 21:00 Uhr.“
Der Diaspora stehen 950 Wahllokale zur Verfügung und im Ausland findet die Wahl an drei Tagen statt: An den ersten beiden Tagen, dem 2. und 3. Mai, sind die Wahllokale von 7.00 bis 21.00 Uhr Ortszeit geöffnet. Wenn sich bei Schließung des Wahllokals noch Personen im Wahllokal oder in der Warteschlange befinden, kann das Wahlprogramm bis 23:59 Uhr verlängert werden. Der dritte Tag der Stimmabgabe im Ausland – der 4. Mai – wird jedoch eine Besonderheit aufweisen. Die Stimmabgabe beginnt um 07:00 Uhr Ortszeit und endet um 21:00 Uhr Ortszeit, allerdings unter der Bedingung, dass die Ortszeit 21:00 Uhr im Ausland nicht später als 21:00 Uhr Ortszeit in Rumänien liegt. Diese Entscheidung wurde getroffen, um zu vermeiden, dass eine Zeitlücke für die Beeinflussung der Abstimmung entsteht, wenn diese in Rumänien bereits abgeschlossen ist, jedoch im Ausland aufgrund der Zeitverschiebung noch offen ist.
Rumänische Wähler im Ausland haben außerdem die Möglichkeit der Briefwahl. Hierfür müssen sie sich im Internet-Portal www.votstrainatate.ro registrieren. Für die Präsidentschaftswahlen im Mai haben die Behörden ferner strengere Vorschriften für den Wahlkampf, insbesondere im Internet, erlassen. Deren Missachtung kann mit einer Geldstrafe von bis zu 50 000 Lei (etwa 10 000 Euro) und bei großen Online-Plattformen mit bis zu 5 % des Umsatzes geahndet werden.