Wieder Zoff um Justizverwaltungsgesetze
In Bukarest hat die Abgeordnetenkammer mehrere Änderungen an den eigentlich bereits verabschiedeten Gesetzen im Justizreformpaket beschlossen. Sie waren nötig geworden, nachdem das Verfassungsgericht in mehreren Punkten Bedenken anmeldete.
Ştefan Stoica, 21.03.2018, 16:51
Das Szenario vom Dezember wiederholte sich am Dienstag im Unterhaus: die Koalitionsfraktionen von PSD und ALDE boxten die abgeänderten Texte im Schnelllauf durch, die Opposition kritisierte die Eile und das gewählte Verfahren, aber auch die Änderungen selbst, die die neuen Gesetze an der Justizverwaltung bewirken. Die Opposition beklagte, sie habe keine Zeit gehabt, über die Änderungen zu beraten, die nach Rügen des Verfassungsgerichts vorgenommen wurden. Die Abgeordneten der USR stellten sich vor der Tribüne auf und zogen T-Shirts über, auf denen der Schriftzug „ohne Straftäter in öffentlichen Ämtern“ prangte. Diese T-Shirts vermitteln die gleiche Botschaft, die die Gesellschaft seit über einem Jahr auf der Straße ruft – heute würden wir ohne Straftäter in öffentlichen Ämtern über Dinge diskutieren, die wirklich wichtig sind für Rumänien“, empörte sich der Chef der Fraktion der USR, Dan Barna.
Scharf griffen auch die Liberalen an – die Abgeordnete der Koalition hätten das Verfahren forciert und eine parlamentarische Farce veranstaltet. Die Gesetze seien eine giftige Frucht der Oberflächlichkeit und der Ängste der PSD vor der Justiz, spottete der liberale Abgeordnete Cătălin Predoiu auch über die Vorgehensweise der eingesetzten Spezialkommission für die Gesetze der Jusizreform. Der Chef dieser Kommission, der Sozialdemokrat Florin Iordache, stand auch im Februar letzten Jahres im Mittelpunkt von Versuchen, Änderungen an den Stafvorschriften vorzunehmen – Hunderttausende Menschen hatten damals gegen den Vorstoß protestiert, Amtsmissbrauch teilweise zu entkriminalisieren.
Iordache sagte, dass die Mitglieder seiner Kommission und die Kammer selbst schließlich nur diejenigen Änderungen vorgenommen haben, auf die das Verfassungsgericht aufmerksam gemacht hatte: Man hat uns ständig vorgeworfen, dass wir die Justiz zu politisieren versuchen. Vor der Kritik sollten wir uns aber einlesen: das Verfassungsgericht sagt, dass die Änderungen auf keinste Weise die Unabhängigkeit der Justiz beeinträchtigen, die Änderungen sind auch im Einklang mit den Entscheidungen der Venediger Komission“, sagte Iordache.
Zu den wichtigsten Änderungen gehört, dass der Staatspräsident an der Ernennung und Entlassung der Führung des OGH nicht mehr mitwirkt – diese Aufgaben übernimmt der Oberste Rat der Magistratur. Die laufenden Verfahren, in denen gegen Magistraten ermittelt wird, sollen einer Spezialabteilung bei der Generalstaatsanwaltschaft übertragen werden — aber erst sobald sie gegründet ist.