Weitere Debatten über die Novellierung der rumänischen Verfassung
Die Bukarester Regierung unternimmt alles, damit die Volksbefragung über die Novellierung der rumänischen Verfassung Ende Mai stattfindet.
Roxana Vasile, 20.01.2014, 15:39
Die rumänische Verfassung darf nicht mehr so bleiben, wie sie ist; sowohl der Inhalt, als auch die Form des Grundgesetzes sind umstritten und müssen geändert werden. Was aber die Änderungen enthalten müssen, und an welchem Tag die Volksbefragung zu diesem Thema stattfinden soll, darüber scheiden sich die Geister auf der politischen Bühne Rumäniens. Letzte Woche kündigten die Chefs der regierenden Sozial-Liberalen Union, daß die Volksbefragung zum Thema Verfassungsnovellierung Ende Mai, gleichzeitig mit der Europawahl, stattfinden sollte. Außerdem sollte sich das Referendum über zwei Tage, den 24. und 25. Mai erstrecken, damit die notwendige Beteiligung von 50% erreicht wird. Die erwünschte Zusammensetzung der zwei Urnengänge sei nicht rechtswidrig, aber trotzdem keine besonders gute Idee, sagte der ehemalige Ministerpräsident, der Liberaldemokrat Emil Boc. Seiner Ansicht nach würden die Wähler sich eher auf die Verfassungsnovellierung konzentrieren und der Wahl der Abgeordneten für das Europäische Parlament weniger Aufmerksamkeit schenken. Die Wahl der Europaabgeordneten sei aber eine äußerst wichtige Angelegenheit, die alle 5 Jahre stattfindet und starke Folgen für die Zukunft Europas und die Zukunft jedes EU-Landes habe, sagte noch Emil Boc. Die Regierungskoalition wurde von der Opposition kritisiert, sie sei nicht fähig, die Novellierung der Verfassung mit Erfolg zu Ende zu führen, und versuche nun, das Gegenteil zu beweisen.
Nachdem die Vertreter der Sozial-Liberalen Union den Kalender festlegen, wird der Parlamentsausschuß zur Verfassungsnovellierung am 27. Januar zusammenkommen, und die Debatte über die Erarbeitung eines neuen Gesetztextes wiederaufzunehmen. Ein erster Entwurf von 2013 hatte sich nämlich als fehlerhaft erwiesen. Der neue Vorschlag über die Novellierung der Verfassung wird nun die Empfehlungen der Kommission von Venedig, des Legislativrates und der Berufsverbände der Juristen berücksichtigen. Die Regierung wünscht, daß Ende Februar der Novellierungsentwurf in seiner endgültigen Form dem Verfassungsgericht vorgelegt wird.
Das Verfassungsgericht soll dann entscheiden, ob die Mitglieder der Sonderkommission bei der Formulierung der Novellierungsvorschläge die Verfassungsnormen eingehalten haben. Politische Stimmen haben bereits darüber gewarnt, daß, wenn die Wähler nicht rechtzeitig über den Inhalt der Verfassungsnovellierungen informiert werden, so werden sie für den Boykott der Volksbefragung durch Fernbleiben von den Urnen plädieren. Zu den Mängeln des ersten Novellierungsentwurfes zählt auch die Tatsache, daß der Staatschef nicht zu den Vertretern der exekutiven Macht gehörte, und seine Befugnisse stark reduziert wurden. Weitere Ziele von Kritik waren auch die Artikel, die dem Parlament unbegrenzte Macht erteilten, so daß die Abgeordneten über Fragen entscheiden konnten, die nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich lagen, und die Tatsache, daß die Bürger nicht mehr das Recht haben, Volksbefragungen über die Novellierung der Verfassung zu initiieren. Ferner wurde kritisiert, daß, laut der neuen Verfassung, der Staatspräsident das Parlament nicht mehr auflösen kann, wenn die Parlamentsabgeordneten dies ablehnen. Der Chef der Liberalen, Crin Antonescu, versichert aber, daß der Entwurf der neuen Verfassung nicht den eigenen Interessen der Sozial-Liberalen Union diene und die Demokratie nicht gefährde, wie gewisse Leute meinen.