VW-Skandal: Wie sind rumänische Käufer betroffen?
Nach dem internationalen Skandal um die manipulierten Abgas-Werte bei Volkswagen untersuchen Bukarester Behörden die möglichen Auswirkungen auf den rumänischen Markt. Seit gestern dürfen Händler vier bekannte VW-Marken in Rumänien vorerst nicht absetzen.
Roxana Vasile, 02.10.2015, 19:02
Die Europäische Union erwartet den Ausgang der Ermittlungen der Mitgliedsstaaten im Skandal um die mit einer versteckten Software ausgestatteten Dieselmotoren von Volkswagen. Der deutsche Großkonzern hatte eingestanden, dass mit der Software die Abgaswerte bei Tests manipuliert wurden. In Rumänien sind derzeit 105.000 gebrauchte und neue Kraftfahrzeuge der VW-Gruppe zugelassen, die davon betroffen sein könnten. Dabei handelt es sich um die Marken Volkswagen, Skoda, Audi und Seat.
Man verfüge allerdings noch nicht über konkrete Daten bezüglich der Fahrzeuge, bei denen die Software für die Abgas-Manipulation tatsächlich zum Einsatz kommt – das erklärte der Leiter der Abteilung für Abgasmessungen und Technische Beratung der Rumänischen Kfz-Aufsicht RAR, Serban Dobre. Präzise Informationen würden seitens der deutschen Prüforganisation erwartet, so Dobre.
«Die Prüforganisation aus Deutschland wird die genaue Anzahl der betroffenen Kraftfahrzeuge kennen und sicherlich wird es auch eine Datenbank geben, auf die wir Zugriff bekommen werden, um herauszufinden, welche von den Fahrzeugen bei uns zugelassen sind und vom Hersteller zurückgerufen werden müssen.»
Zunächst wird Volkswagen einen Maßnahmenplan für die Behebung der Probleme vorlegen müssen, anschließend sollen die Eigentümer der Fahrzeuge in die Werkstatt zurückgerufen werden. Rumäniens Transportminister Iulian Matache erläutert die einzelnen Schritte:
«Nach der Übersendung des verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplans wird die Kfz-Aufsicht RAR der Volkswagen-Vertretung in Rumänien alle Daten zukommen lassen, bezüglich der gebrauchten zugelassenen Fahrzeuge, die zeitgleich mit den Neuwagen in die VW-Werkstätten landesweit zurückgerufen werden müssen. Und außerdem wird der RAR die plangemäße Umsetzung der Reparaturmaßnahmen überwachen.»
Die Eigentümer der zurückgerufenen Fahrzeuge müssen weder für die Kosten der Reparatur noch für Differenzbeträge bei der Neuberechnung der Umweltgebühr aufkommen. Die Umweltfondsverwaltung will den Hersteller allerdings für die Falschangaben zu den Abgaswerten auf Schadenersatz verklagen, erklärte Umweltministerin Graţiela Gavrilescu.
«Die Eigentümer dieser Modelle haben gutgläubig einen Kaufvertrag abgeschlossen. Solange man also für eine Marke bezahlt hat und ein Auto mit Euro 5-Standard wollte, würde ich es nicht für normal halten, dass die jeweilige Person eine neue Umweltgebühr bezahlen muss. Selbstverständlich wird der rumänische Staat, durch die Verwaltung des Umweltfonds gegen den Hersteller oder die Volkswagen-Vertretung in Rumänien vorgehen.»
Die Behörden in Rumänien hatten zuvor die Zulassungsverfahren für 300 VW-Modelle mit Euro 5 Standard, die bei den Händlern auf Lager waren, vorübergehend gestoppt. Außerdem drohen den Händlern Strafverfahren wegen unlauterer und irreführender Handelspraktiken. Die Bußgelder liegen zwischen 5000-25.000 Euro.