Vorgezogene Wahlen: Das Spiel ist aus!
Das Verfassungsgericht hat die Verordnung, welche die Abhaltung von vorgezogenen Wahlen ermöglicht, abgelehnt.
Ştefan Stoica, 13.03.2020, 14:47
Das rumänische Verfassungsgericht hat am Donnerstag mit
Mehrheitsbeschluss die Dringlichkeitsverordnung der Regierung zur Änderung der
Gesetze über die Abhaltung vorgezogener Parlamentswahlen für ungültig erklärt.
Das Gericht wies darauf hin, dass die Dringlichkeitsverordnung, eine
restriktive Bestimmung aufhebt und es den Menschen erlaubt, ihre Stimme in
jedem Wahllokal abzugeben, unabhängig davon, welchem Wahlkreis sie angehören,
und dadurch mit dem Zweck, nach dem die Wahlkreise geschaffen wurden, in
Widerspruch steht, also gegen die Verfassung verstößt.
Gleichzeitig entschied das Gericht, dass die Bestimmungen
der Dringlichkeitsverordnung, die die Möglichkeit der gleichzeitigen
Durchführung von Parlaments- und Kommunalwahlen im Jahr 2020 regeln, das
Wahlrecht der Bürger verletzen, indem sie die Bürger einem langwierigen und
komplizierten Wahlverfahren unterwerfen, das schließlich ihre Freiheit, ihren
politischen Willen zu äußern, und damit die Effizienz ihres Wahlrechts
einschränken würde. Die Bestimmungen verstoßen auch gegen das Recht der Bürger
auf Wiederwahl, da sie jemanden daran hindern, für Ämter in der
Kommunalverwaltung (Bürgermeister, Stadtrat, Kreisrat) oder im Parlament
(Abgeordneter oder Senator) zu kandidieren.
Darüber hinaus hat das Gericht auch die Tatsache zur
Kenntnis genommen, dass die Verordnung zur Änderung der Organisation von
Parlamentswahlen weniger als ein Jahr vor dem Wahltermin verabschiedet wurde. Die
Richter des Gerichts sagen, dass die Regierung die Verpflichtung nicht
eingehalten hat, die Wahlgesetze in diesem Zeitraum nicht zu ändern, wie es die
Empfehlungen des Verfassungsgerichts und der von der Europäischen Kommission
für Demokratie durch Recht (kurz Venedig-Kommission) herausgegebene Kodex
bewährter Praktiken für Wahlen vorsieht.
Das Gericht stellt des Weiteren fest, dass die
Regierungsverordnung gegen das Wahlrecht sowie gegen den verfassungsmäßigen
Auftrag des Parlaments verstößt. Das Urteil des Gerichts schließt die
Möglichkeit der Durchführung vorgezogener Wahlen grundsätzlich aus. In den drei
Jahrzehnten, die seit 1989 vergangen sind, gab es in Rumänien noch nie
vorgezogene Wahlen. Gemäß der Verfassung erfordern die Verfahren zur Auslösung
der vorgezogenen Wahlen den Konsens der Mehrheit der politischen Parteien. Also
werden die Parlamentswahlen im Herbst abgehalten. Bis dahin haben sich die
Liberalen im Parlament einer feindlichen sozialdemokratischen Mehrheit zu
stellen.