Verfassungsrichter geben Drohnenabschuss frei
Das Verfassungsgericht Rumäniens hat am Donnerstag die Einsprüche der souveränistischen Parteien AUR, POT und S.O.S. România gegen zwei neue Verteidigungsgesetze zurückgewiesen. Die Richter entschieden, dass die beiden Gesetze – eines zur Kontrolle des Luftraums, das andere zur Regelung militärischer Einsätze in Friedenszeiten – im Einklang mit der Verfassung stehen.

Leyla Cheamil, 28.03.2025, 18:03
Das erste Gesetz erlaubt es, Drohnen, die unerlaubt in den rumänischen Luftraum eindringen und nicht unter Kontrolle gebracht werden können, abzuschießen oder anderweitig unschädlich zu machen – und zwar sowohl durch rumänische als auch durch NATO-Truppen. Das zweite Gesetz legt fest, wie militärische Einsätze auf rumänischem Boden in Friedenszeiten ablaufen dürfen. Eine zentrale Neuerung dabei: Für eine begrenzte Dauer kann die Befehlsgewalt bestimmter rumänischer Armeeeinrichtungen an einen Kommandeur alliierter Truppen übergehen, sofern diese an gemeinsamen Missionen teilnehmen.
Die Kritik der drei Parteien richtete sich vor allem gegen diesen möglichen Hoheitsverlust. Das Verfassungsgericht betonte jedoch, dass Rumänien als NATO-Mitglied bestimmte Aufgaben teilt und auch gemeinsam mit anderen Bündnisstaaten ausführt. Daraus folge, dass der Einsatz ausländischer Truppen zur Luftraumüberwachung oder zur Unterstützung militärischer Maßnahmen Teil der Verpflichtungen ist, die Rumänien mit seinem Beitritt eingegangen ist.
In der Entscheidung heißt es weiter, dass die Zusammenarbeit zwischen rumänischen Einrichtungen im Verteidigungsbereich und ihren Partnern aus anderen NATO-Staaten nicht die Souveränität des Landes verletze. Wichtig sei auch: Der zeitweise Übergang der Befehlsgewalt bedeute nicht, dass ausländische Soldaten offiziell in das rumänische Militär eingegliedert werden. Sie bleiben eigenständig, auch wenn sie gemeinsam mit rumänischen Kräften Einsätze durchführen.
Die im Gesetz vorgesehenen Rechte und Pflichten für Berufssoldaten gelten also weiterhin nur für Angehörige der rumänischen Armee. Ausländische Kräfte, die im Rahmen von NATO- oder Koalitionsmissionen in Friedenszeiten in Rumänien tätig sind, handeln nach rumänischem Recht und den internationalen Abkommen, an die das Land gebunden ist – jedoch ohne Anspruch auf den Status rumänischer Militärangehöriger.