Verfassungshof trifft Beschluss über Ermittlung der Antikorruptionsbehörde
Die Eile, mit der die Bukarester Exekutive versucht hat das Strafgesetzbuch zu ändern, hat nicht nur für die Kritik der Rechtsanstalten und weitgehende Straßenproteste gesorgt, sondern auch für Rechtsstreite zwischen Staatsgewalten.
Ştefan Stoica, 28.02.2017, 17:05
Die Eile, mit der die Bukarester Exekutive versucht hat das Strafgesetzbuch zu ändern, hat nicht nur für die Kritik der Rechtsanstalten und weitgehende Straßenproteste gesorgt; Fehlende Zustimmungen, auch wenn diese nur einen beratenden Charakter haben, im Verabschiedungsverfahren der berüchtigten Eilverordnung 13, brachten die Antikorruptionsbehörde auf etliche Verdachte, die sie veranlasst haben eine Ermittlung einzuleiten. Das Verfassungsgericht sagt aber, dass die Staatsanwälte der Antikorruptionsbehörde ihre Befugnisse überschritten haben.
Ein Monat ist seit der Verabschiedung der berüchtigten Eilverordnung 13 vergangen, wodurch die rumänische Regierung versucht hat, die Strafgesetzgebung zu entspannen. Allerdings haben sich die Wellen, die diese Verursacht hat, noch nicht beruhigt, auch wenn die Rechtsnorm annulliert wurde. Am Montag hat das Verfassungsgericht festgestellt, dass es einen Verfassungsrechtsstreit zwischen der Antikorruptionsbehörde und der Exekutive gegeben hat. Dieser Rechtsstreit, so das Verfassungsgericht, wurde dadurch verursacht, dass die Staatsanwälte die Befugnis übernommen hätten die Rechtmäßigkeit und die Opportunität einer Rechtsnorm, bzw. der berüchtigten Eilverordnung 13, zu prüfen. Dadurch hätten sie die verfassungsrechtlichen Befugnisse der Regierung und des Parlaments verletzt.
Das Verfassungsgericht erklärte, dass die Befugnis zur Gesetzerlassung dem Parlament angehört. Dennoch kann auch die Regierung Gesetze durch Verordnungen erlassen. In diesem Fall sei die einzige befugte Anstalt die Rechtmäßigkeit der Regierungsverordnungen zu prüfen das Verfassungsgericht. Die Prüfungen der Antikorruptionsstaatsanwälte bezüglich der Opportunität der Erlassung dieser Verordnung und die Existenz der Genehmigungen überschreiten die Befugnis der Antikorruptionsbehörde.
Dafür sei das Parlament bzw. das Verfassungsgericht befugt, sagt der Vorsitzende der letzteren Valer Dorneanu: Wir sind der Meinung, dass man die ordnungsgemäße Tätigkeit der Regierung und die Verhältnisse, die zwischen den drei Staatsgewalten — Justiz, Exekutive und Legislative — herrschen, beeinträchtigt hat.“
Für ihre politischen Entscheidungen müssen die Minister durch politische Mittel und nicht strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden, betonte das Verfassungsgericht. Nach Bekanntgabe des besagten Beschlusses, erklärte der Senatsvorsitzende Călin Popescu-Tăriceanu, derjenige, der die Verfassungsklage eingelegt hatte, dass die Beziehungen zwischen den Staatsgewalten wieder zur Normalität kehren. Außerdem führe der Beschluss des Verfassungsgerichtes zur Vermeidung zukünftiger Rechtsstreite zwischen den Anstalten.
Călin Popescu-Tăriceanu: Das Parlament delegiert an die Regierung die Möglichkeit Gesetzentwürfe und Eilverordnungen zu verabschieden. Aus Sicht der Opportunität werden diese von dem Parlament zensiert; aus Sicht der Rechtmäßigkeit kann über diese nur das Verfassungsgericht allein entscheiden und keineswegs die Staatsanwaltschaft.“
Am Montag, am selben Tag des Beschlusses des Verfassungsgerichtes, klassierte die Antikorruptionsbehörde die Akte, die im Falle der Erlassung der Verordnung 13 eröffnet wurde, und leitete diese an die Generalstaatsanwaltschaft weiter. Die Antikorruptionsstaatsanwälte verdächtigen Verstöße gegen das Gesetz — darunter Begünstigung des Täters, Vernichtung von Unterlagen und die schuldhafte Mitteilung von ungenauen Angaben. Der Vorsitzende des Verfassungshofes Valer Dorneanu präzisierte, dass ab jetzt nur Taten untersucht werden können, die eine direkte strafrechtliche Haftung zur Folge haben. Außerdem müsse die Ermittlung unter Einhaltung der Befugnisse des Verfassungshofes, des Parlaments und der Regierung erfolgen.