Verfassungsgericht überprüft Gesetz über die Abschaffung von 102 Gebühren
Der rumänische Staatspräsident, Klaus Iohannis, hat am Dienstag beim Verfassungsgericht eine Beschwerde gegen das Gesetz über die Abschaffung von 102 Gebühren, darunter die Radio- und Fernsehgebühr, eingereicht.
Leyla Cheamil, 16.11.2016, 16:43
Das Gesetz über die Abschaffung von 102 Gebühren, das letzten Monat vom Bukarester Parlament in großer Eile angenommen wurde, ist nicht promulgiert worden. Das von der Sozialdemokratischen Partei erstellte Gesetz sieht vor, dass ab 1. Januar 2017 102 nicht fiskalische Gebühren abgeschafft werden; darunter fallen etwa die Kfz-Umweltgebühr, die Gebühr für die Ausstellung vorläufiger Reisepässe, die Radio- und Fernsehgebühr, oder die Erteilung eines Fischerausweises. Am Dienstag hat Staatspräsident Klaus Iohannis beim Verfassungsgericht eine Beschwerde gegen das neue Gesetz eingereicht, mit der Begründung, das Gesetz sei dadurch verfassungwidrig, weil es gegen das Prinzip der Gewaltenteilung zum Zweck der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit verstöße. Somit wies Klaus Iohannis auf das Verhältnis zwischen Parlament und Regierung hin, und auch auf die Rolle der Regierung und der Staatsorgane, die die Finanzierung durch den Staatshaushalt kontrollieren. Viele rumänische Burger wünschen sich die Abschaffung gewisser Gebühren, aber dies sollte auf kohärenter, effizienter und veranwortlicher Weise erfolgen. Der Gesetzentwurf sei in Eile eingeleitet und verabschiedet worden und es habe keine öffentliche Debatte zu diesem Thema gegeben – deswegen seien einige in dem Gesetz enthaltenen Maßnahmen verfassungswidrig, so der rumänische Staatspräsident:
“Aus Gründen, die mir persönlich unbekannt sind, haben die Parlamentsmitglieder in großer Eile gearbeitet; durch das Eilverfahren war es nicht möglich, oder vielleicht war es nicht erwünscht, dass alle Forderungen eines normalen Verfahrens erfüllt werden. Daher war ich der Ansicht, dass gewisse Elemente vom Parlament nicht ausreichend geklärt wurden, sowohl in der Hauptsache als auch was das Verfahren betrifft. Sollte das Verfassungsgericht entscheiden, dass einige Elemente neu formuliert werden müssen, wird das Parlament dies tun können. Wenn das Gesetz erneut an mich geschickt wird, so werde ich zum entsprechenden Zeitpunkt entscheiden, ob ich das Gesetz promulgiere, oder es an das Parlament zurückschicke, mit der Bitte um Bearbeitung und Ergänzung.
Durch das neue Gesetz riskiert Rumänien, das geplante Haushaltsdefizit von 3%, das von den internationalen Finanzeinrichtungen akzeptiert wurde, zu übersteigen, sagte noch Klaus Iohannis. Das sei eine ausschließlich politische Entscheidung, sagte der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei, Liviu Dragnea, über die vom Staatschef eingereichte Beschwerde. Ihrerseits erklärten die Nationalliberalen, sie seien mit den meisten Maßnahmen des neuen Gesetzes einverstanden, aber sie seien der Meinung, dass die Radio- und Fernsehgebühr beibehalten werden sollte. Entgegen der Stellungnahme ihres Haushaltsausschusses und trotz heftiger Kritik der Zivilgesellschaft und der öffentlichen Medienanstalten stimmten die Abgeordneten auch für die Aufhebung der Rundfunkgebühr, über die sich die öffentlich-rechtlichen Sender größtenteils finanzieren. Die Verteidiger der Rundfunkgebühr (das sind mehrere Medieneinrichtungen und Medienexperten) sagten, die Abschaffung der Rundfunkgebühr und die zukünftige Finanzierung der öffentlichen Radio- und Fernsehsender ausschließlich vom Staatshaushalt würden die Voraussetzungen für die politische Subordination dieser Sender schaffen. Am 14. Dezember überprüft das rumänische Verfassungsgericht aufgrund der Beschwerde des Staatspräsidenten die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Abschaffung von 102 Gebühren.