Verfassungsgericht schichtet zwischen Regierung und Präsidenten
Am Mittwoch entschied das rumänische Verfassungsgericht über den Rechtsstreit zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Staatsoberhaupt.
Roxana Vasile, 19.09.2019, 14:22
Der Präsident muss die Minister abberufen und ihre vorläufigen Nachfolger ernennen, wie vom Premierministerin gefordert, und auch die Dekrete unterzeichnen, die diesen Prozess ratifizieren. Andererseits ist das Staatsoberhaupt nicht verpflichtet, neue Amtsinhaber zu ernennen, sondern muss seine Ablehnung schriftlich begründen. Dies ist kurz und bündig die Antwort des Verfassungsgerichts auf die Klage der sozialdemokratischen Ministerpräsidentin Viorica Dăncilă, die einen verfassungsmäßigen Rechtsstreit zwischen ihrer Regierung und dem bürgerlichen Präsidenten Klaus Iohannis forderte. Laut Dăncilă stehen acht Portfolios zur Debatte, weil die regierende Sozialdemokratische Partei Ende August eine Regierungsumbildung gewünscht hat, aber auch weil ihr Koalitionspartner, die Allianz der Liberalen und Demokraten, beschlossen hat, die Regierung zu verlassen.
Premierministerin Viorica Dăncilă reagierte schnell auf die Entscheidung der Verfassungsrichtes. Sie behauptete, dass Präsident Klaus Iohannis seine Macht missbraucht habe, indem er zynisch und rücksichtslos das Grundgesetz ignoriert und damit eine Blockade der Regierung verursacht habe. Das Staatsoberhaupt seinerseits, beeilt sich nicht das Urteil des Verfassungsgerichts umzusetzen. Er sagte, er warte auf die Veröffentlichung der Gründe für diese Entscheidung im Amtsblatt. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass dies nichts an der politischen Situation des Bukarester Kabinetts ändert. Er bezog sich dabei auf den Austritt der ALDE. „Ich freue mich, heute feststellen zu können, dass das Verfassungsgericht unweigerlich auch zu der gleichen Schlussfolgerung gelangt ist, die ich seit drei Wochen zum Ausdruck bringe – die Regierung Dăncilă hat ihre Legitimität verloren und muss unverzüglich zum Parlament gehen, um eine Vertrauensfrage zu stellen. “ sagte Präsident Iohannis.
Premierministerin Viorica Dăncilă antwortete darauf, dass Präsident Iohannis eine verbindliche Entscheidung des Verfassungsgerichts, zu wahltaktischen Zwecken, nach eigenem Ermessen interpretiert habe. Sie fügte hinzu, dass sie dem Parlament eine neue Regierung vorlegen werde, für die sie ein Vertrauensvotum der gewählten Volksvertreter beantragen werde. Diese Aussage wurde vom Generalsekretär der Sozialdemokraten, Mihai Fifor, bestätigt. „Die Frage, dass die Regierung Dăncilă nicht ins Parlament geht, ist nie gestellt worden. Die Premierministerin hat etwas gesagt, und das werden wir tun. In der Zwischenzeit warten wir auf die Vorbereitungen für den Misstrauensantrag, mit den die Opposition seit Monaten droht, denn das ist offenbar der erste Schritt. „, erklärte er.
Das beispiellose Tauziehen zwischen Regierung und Präsidentenamt sowie zwischen Regierung und Opposition hat nach den Europawahlen im Mai einen bisherigen Höhepunkt erreicht. Eine Konfrontation die an Stärke zunehmen wird, je näher die Präsidentschaftswahl im November heranrücken, den Klaus Iohannis und Viorica Dăncilă stehen auf der Kandidatenliste.