Verfassungsgericht invalidiert Besteuerung der Sonderrenten
Das rumänische Verfassungsgericht hat das Gesetz, das die Besteuerung von sogenannten Sonderrenten vorsah, für ungültig erklärt.
Ştefan Stoica, 16.12.2020, 11:45
Wie der Name schon sagt, werden Sonderrenten durch Sondergesetze festgelegt. Ursprünglich wurden sie an Richter und Staatsanwälte und ehemalige Militärangestellte vergeben. Später entschied der Gesetzgeber, dass auch andere Berufskategorien Anspruch auf solche Zulagen haben, und die Begünstigten wurden die Parlamentarier selbst, Diplomaten oder das Luftfahrtpersonal.
Im Gegensatz zu den meisten Renten beruhen die Sonderrenten nicht auf dem Prinzip der Beitragspflicht. Oder nicht nur auf diesem Prinzip. Das Geld für ihre Zahlung kommt ebenfalls aus dem staatlichen Sozialversicherungshaushalt und aus dem Staatshaushalt. Dieses Detail sowie die oft übertriebene Höhe von mehreren Tausenden von Euro machen die Sonderrenten, genauer gesagt ihre Empfänger, zur Zielscheibe der Kritik von Normalbürgern, deren Renten ausschließlich auf der Basis des aktiven Beitrags berechnet werden. Diese sind mit durchschnittlich 300 Euro relativ gering.
Die Politiker gaben an auf die Stimme der Gesellschaft zu hören und förderten im Sommer dieses Wahljahres ein Gesetz, das eine 85-prozentige Besteuerung von Sonderrenten über 7.000 Lei (1.400 Euro) vorsah, einschließlich der von Richtern, Militärs und Polizisten. Praktisch wurden durch dieses Gesetz die Sonderrenten nicht abgeschafft, sondern nur quantitativ besteuert. Das Verfassungsgericht hat diesem Gesetz jedoch einen Strich durch die Rechnung gezogen und entschieden, dass es als Ganzes verfassungswidrig ist.
Die vom Parlament im Juni verabschiedete Rechtsnorm wurde von der Volksanwältin und vom Obersten Kassations- und Justizgerichtshof angefochten, da das Gesetz durch das neue System der Besteuerung von Dienstrenten das Prinzip der Steuergerechtigkeit verletzen würde. Der Oberste Gerichtshof und die Volksanwältin sind der Ansicht, dass die durch Sondergesetze festgelegten Renten, die von der geförderten Rechtsnorm erfasst werden, einer Doppelbesteuerung unterliegen, was gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der gerechten und ausgewogenen Verteilung der Steuerlast verstößt. Es würde auch gegen die Unabhängigkeit der Richter und das Prinzip der Klarheit und Vorhersehbarkeit des Gesetzes verstoßen.
Das Verfassungsgericht, das eine Entscheidung immer wieder verschoben hat, hat sie bisher nicht begründet. Viele Urteile des Verfassungsgerichts haben Spekulationen genährt, dass es in der jetzigen Konstellation politisch entscheidet, in der Regel zu Gunsten der Linken. Im Fall der Sonderrenten gibt es für das Verfassungsgericht ein zusätzliches ethisches Problem, von dem alle berichten: Die Richter des Gerichts sind selbst Nutznießer solcher Zuwendungen.
Die Geschichte des Gesetzes enthält auch eine relevante Folge. In der letzten Plenarsitzung der Abgeordnetenkammer dieser Legislaturperiode traten die Parlamentarier der Partei Rettet Rumänien en bloc zurück, um nicht in den Genuss einer Sonderrente zu kommen. Sechs sozialdemokratische Abgeordnete taten dasselbe, darunter auch der Präsident der Partei, Marcel Ciolacu. Während die Geste der Partei Rettet Rumänien glaubwürdig ist, weil die Partei ständig für den Verzicht auf Sonderrenten geworben hat, wurde die der Sozialdemokraten, Verfechter von Rechtsnormen zugunsten der Parlamentarier, von den Gegnern als populistisch und wahltaktisch motiviert eingestuft.