Verfassungsänderung könnte frühestens nächstes Jahr stattfinden
Die endgültige Fassung des Novellierungsentwurfes des rumänischen Grundgesetzes soll im kommenden Frühling der Venedig-Kommisison übermittelt werden. Ursprünglich für September geplant, wurde der Augenblick aus objektiven Gründen verschoben.
Corina Cristea, 30.09.2013, 15:19
Die Venedig-Kommission hätte im Oktober der rumänischen Regierung ihren Standpunkt bezüglich des Novellierungsentwurfes des rumänischen Grundgesetzes bekannt geben müssen. Dies wurde im Sommer vereinbart, als die Kommissionsvertreter nach Bukarest kamen und die rumänische Seite eine Wartezeit bis Ende September zwecks weiterer Änderungen beantragt hatte.
Dennoch soll die endgültige Fassung des Novellierungsentwurfes des rumänischen Grundgesetzes erst im kommenden Frühling der Venedig-Kommission übermittelt werden. Diese Äußerung machte einer der Mitvorsitzenden der regierenden Sozial-Liberalen Union (USL), Crin Antonescu. Er betonte jedoch, dass die Verfassungsänderung trotz der Vorwürfe der Opposition eine Priorität der Regierungskoalition bleibt.
Der Vorsitzende der National-Liberalen Partei (PNL), Crin Antonescu: Es bleibt eine Priorität für die Sozial-Liberale Union. Ich protestiere erneut gegen die Scheinheiligkeit des Herrn Băsescu und anderer Menschen, die viel Băsescu-artiger“ als Băsescu selbst reagieren und der Sozial-Liberalen Union vorwerfen, sie hätte die versprochene Verfassungsänderung vernachlässigt. Wir haben über die Verfassungsänderung im Wahlkampf gesprochen und schon am ersten Tag unseres Parlamentseintrittes mit der neuen Mehrheit haben wir damit begonnen. Es ist eine Priorität, die aber aus praktischen Gründen auf nächstes Jahr vertagt wird.“
Der Hauptgrund für die Vertagung ist der Beschluss des Verfassungsgerichts, der vorsieht, dass ein Referendum zur Billigung des neuen Grundgesetzes erst ein Jahr nach der Änderung der Mindestbeteiligungsquote durch das Parlament stattfinden kann. Laut der National-Liberalen Partei sei die Veranstaltung des Referendums zur Verfassungsänderung gleichzeitig mit der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen im November nächsten Jahres möglich.
Die liberale Abgeordnete Alina Gorghiu dazu: Ich fordere das Verfassungsgericht öffentlich und ausdrücklich auf, dass es am 23. Oktober die beiden angefochtenen Artikel bewertet, die es auch bei der vorangegangenen Anfechtung durch die Liberal-Demokratische Partei bewertet hat und zum Schluss gekommen ist, dass es ihm nichts anderes übrig bleibt, als diese als unbegründet abzulehnen und den Entwurf unmittlebar dem Präsidenten vozulegen. Der letztere wird zu seinem Unglück auch feststellen, dass ihm nichts anderes übrig bleibt, als diese zur Promulgierung in einer Frist von 10 Tagen, die ihm auch nicht passen wird, zu übermitteln.“
Laut dem sozial-demokratischen Ministerpräsidenten Victor Ponta stellt der Änderungsentwurf der Verfassung eine Reform des politischen und verfassungsrechtlichen Systems dar, die notwendig war. Nachdem Bukarest alle Standpunkte der internationalen Partner erhalten wird, wird es nächstes Jahr das Referendum zur Änderung des Grundgesetzes veranstalten.