Verfahren zur Ernennung von Leitern wichtiger Staatsanwaltschaften unklar
Auch andere Aspekte gelten als problematisch.
Corina Cristea, 26.10.2017, 15:45
Die Regierungskoalition hat schon letzte Woche beschlossen, dass das Gesetzespaket zur Justizreform nicht als Vorlage vom Kabinett eingereicht wird, sondern im Verfahren der parlamentarischen Initiative verabschiedet werden soll. Nächste Woche diskutiert ein Sonderausschuss beider Kammern darüber, dann gehen die Entwürfe in die Abgeordnetenkammer. Die entscheidende Abstimmung findet im Senat statt. Justizminister Tudorel Toader war schon am Mittwoch zu einer ersten Aussprache im Sonderausschuss, denn Erläuterungsbedarf gibt es schließlich mehr als genug.
Das Reformprojekt war von Anfang an hoch umstritten — so umstritten, dass Präsident Klaus Iohannis die Ansätze als Angriff auf den Rechtsstaat” bezeichnete. Bestimmte Aspekte führten auch zum Widerstand des Rates der Richter und Staatsanwälte — so soll beispielsweise die DNA nicht mehr gegen Richter ermitteln dürfen; dafür werde, so der Vorschlag, eine eigenständige Behörde gegründet. Zu den Veränderungen gehört auch das Verfahren zur Ernennung ranghoher Staatsanwälte und Behördenleiter. Vor der Kommission verwendete der Minister differenziertere Aussagen — was die Ernennung der ranghohen Staatsanwälte angeht, warte er noch auf eine Stellungnahme der sogenannten Venedig-Kommission, die als Gremium des Europarates Empfehlungen zur Rechtsstaatlichkeit formuliert. Einen neuen Ansatz hörten die Parlamentarier in Verbindung mit der Kontrolle über Richter und Staatsanwälte: Das Justizkontrollamt soll als autonome Behörde aufgestellt werden, die weder dem Justizministerium, noch dem Rat der Richter und Staatsanwälte nachgeordnet und so unabhängig ist, ihre Verfassungsrolle wahrzunehmen,” so der Minister, der außerdem sagte, dass für das Amt auch ein neues Spezialgesetz notwendig sei.
Richter werden zudem für vorsätzliche Fehler auch zu materieller Verantwortung gezogen werden. Der liberale Abgeordnete Cătălin Predoiu, früher selbst Justizminister, kritisierte die neuen Vorstöße: Was will man durch diese Novellen erreichen? Das einzige Anliegen ist offensichtlich die Ernennung der hochrangigen Staatsanwälte. Man nimmt den EU-Mechanismus für Kooperation und Überprüfung als Vorwand, um das jetzige Verfahren zu politisieren und es ins Justizministerium zu verlegen oder wo es gerade den Sozialdemokraten vorschwebt,” meinte Predoiu.
Nun schaltet sich auch der Oberste Gerichtshof ein — er fordert das Parlament auf, die Vorlage zurück ans Justizministerium zu schicken. Bei dem Rechtssetzungsverfahren seien Rechtsverstöße festgestellt worden und überhaupt müsse man mangelnde Transparenz beklagen, meinte die Obersten Richter.