Umweltministerin erklärt Berechnungsgrundlage der neuen Umweltmarke
Laut einer Eilverordnung der Regierung ist bei der Zulassung von PKWs ab sofort die Entrichtung der sogenannten Umweltmarke fällig. Die Veordnung ist am Freitag in Kraft getreten, die neue Gebührenordnung ersetzt die bislang geltende Kfz-Gebühr.
Leyla Cheamil, 16.03.2013, 14:58
Laut einer Eilverordnung der Regierung ist bei der Zulassung von PKWs ab sofort die Entrichtung der sogenannten Umweltmarke fällig. Die Veordnung ist am Freitag in Kraft getreten, die neue Gebührenordnung ersetzt die bislang geltende Kfz-Gebühr.
Ab Freitag gilt in Rumänien eine neue Kfz-Gebühr, die als Umweltmarke bezeichnet wird. Die Gebühr ist nur einmal fällig, bei der Erstzulassung in Rumänien bzw. beim ersten Besitzertausch, mit Ausnahme der Erbschaften und Gütertrennungen. Wer die alte Umweltgebühr bereits bezahlt hat, muss für die Umweltmarke nicht mehr aufkommen. Und umgekehrt, Personen, denen die alte Umweltgebühr zurückerstattet wurde, müssen die Umweltmarke beim ersten Verkauf bezahlen. Umweltministerin Rovana Plumb erklärt die Berechnungsformel für die Umweltmarke.
„Der Wert der Umweltmarke wird anhand der Kohlenstoff-Emissionen, unabhängig vom Hubraum, berechnet. Das war sowohl der Wunsch der Bürger, als auch der des Verbandes der Automobilindustrie und der EU. Die EU fordert niedrigere Kohlenstoff-Emissionen, wie Sie wissen.“ (Rovana Plumb)
Der Wert der Umweltmarke liegt zwischen 50 Euro für ein neues Euro-5-Modell und mehr als 2500 Euro für ein 10 Jahre altes Euro-3-Modell. Die neue Berechnungsgrundlage führt zu einer 10%-igen Erhöhung der Gebühren für Euro-4- und Euro-3-Motoren und einem Preisnachlass von 60-90% für Euro-2-, Euro-1- und Nicht-Euro-Motoren. Die Umweltministerin erklärte, dass die Gebühr für Euro-5-Motoren gleich bleibt, während für Euro-6-Modelle, Hybrid und elektrische Autos keine Umweltmarke fällig wird. Von der Umweltgebühr ausgenommen sind außerdem bestimmte Kraftfahrzeuge, etwa jene der diplomatischen Missionen, die offiziellen Transportmittel bei sportlichen Wettbewerben, Autos von Personen mit Behinderungen, Fahrzeuge der Armee, Gendarmerie oder die Krankenwagen.
Laut Angaben der Ministerin Plumb würden die Umweltmarken in diesem Jahr Einnahmen von bis zu umgerechnet 160 Millionen Euro einbringen. Das Geld soll in unterschiedliche Umweltprojekte fließen: Infrastruktur, Wasserleitungen und Kanalisation, die Sanierung der Teiche und Dämme, Parks mit erneuerbarer Energie. Ein Teil der Einnahmen soll auch dem Programm zur Erneuerung des Fuhrparks dienen, das die sogenannte Abwrackprämie enthält und ab April wieder laufen soll. Ein Abwrack-Voucher soll in Zukunft 1500 Euro wert sein, während beim Kauf eines elektrischen Autos ein Voucher in Höhe von 2000 Euro berücksichtigt wird.
Neu ist in diesem Jahr hinzugekommen, dass auch Euro-3-Modelle, die mindestens 10 Jahre alt sind, verschrottet werden können. Mit den Einnahmen aus der Umweltmarke will das Umweltministerium noch die Schadensersatzansprüche der Personen decken, die vor Gericht gegen die Bezahlung der alten Kfz-Gebühr geklagt hatten. Insgesamt wurden Schadensersatzforderungen im Wert von ca 90 Millionen Euro gebilligt.