Umstrittene Justizentscheidung: Führt neue Verjährungsregelung zur Einstellung von Strafverfahren?
Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über Verjährungsfristen in strafrechtlichen Sachen sorgt für Kontroversen in der rumänischen Justiz.
Ştefan Stoica, 26.10.2022, 15:50
Mit seiner Grundsatzentscheidung zur Auslegung von Urteilen des Verfassungsgerichts in strafrechtlichen Verjährungsfragen hat der Oberste Gerichtshof (ICCJ) am Dienstag für Klarheit — aber auch massiv für Schlagzeilen — gesorgt. Die höchste ordentliche Instanz stellte fest, dass zwischen zwei Urteilen von 2018 bzw. 2022 zur Verfassungswidrigkeit der Vorschriften zur Unterbrechung der Verjährungsfristen ein Rechtsvakuum geherrscht habe und dass dies als günstigeres materielles Strafrecht im Sinne der Angeklagten auszulegen sei. Als Folge der verbindlichen Grundsatzentscheidung wären Gerichte und Staatsanwaltschaften nun gezwungen, eine große Anzahl von Verfahren einzustellen, da die Straftaten inzwischen verjährt sind, kommentierten Juristen die neue Sachlage.
Auch manche Prominente könnten ihre Anklagen loswerden. So würden beispielsweise laufende Korruptionsverfahren gegen die frühere Tourismusministerin Elena Udrea eingestellt werden — allerdings würde sie ihre sechsjährige Gefängnisstrafe, zu der sie rechtskräftig verurteilt wurde, offenbar weiter verbüßen müssen. Im betreffenden Verfahren spielten Verjährungsfragen keine Rolle, sagen Juristen.
Gegen Udrea, die als politische Ziehtochter und Schützling des ehemaligen Präsidenten Traian Băsescu gilt, laufen gegenwärtig zwei weitere Verfahren. In einem Verfahren geht es um die Finanzierung des Wahlkampfs Băsescus von 2009, und Udrea war in erster Instanz wegen Anstiftung zur Bestechung und Geldwäsche zu acht Jahren Haft verurteilt worden — dagegen legten Udreas Anwälte Einspruch ein und die Sache wird nun beim Obersten Gerichtshof als Berufungsinstanz weiterverhandelt. In derselben Strafsache war auch Ioana Băsescu, die älteste Tochter des ehemaligen Präsidenten, zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. In einem weiteren Verfahren, das beim Bukarester Oberlandesgericht verhandelt wird, ist Udrea der unerlaubten Einflussnahme und der Geldwäsche angeklagt. Konkret legen ihr die Staatsanwälte zur Last, 5 Mio. Dollar von einem Geschäftsmann angenommen zu haben, um sich als Ministerin für Regionalentwicklung für vergünstigte Verträge des Staates mit dem Stromversorger Hidroelectrica stark zu machen.
Auch weitere rechtskräftig verurteilte Prominente kamen im Zuge der neuen Verjährungsregelung wieder auf freien Fuß, darunter der Liberale Bogdan Olteanu, ehemaliger Vorsitzender der Abgeordnetenkammer, und Adrian Mititelu, Geschäftsmann und Eigentümer des Fußballklubs UCraiova 1948. Dutzende weitere anhängige Strafsachen wurden bis zur gestrigen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ausgesetzt; Beobachter gehen davon aus, dass die meisten Verfahren nun eingestellt werden müssen. In den Strafsachen geht es meistens um unerlaubte Einflussnahme, Bestechung und Amtsmissbrauch, involviert sind darin Politiker und Geschäftsleute jeglicher Couleur — in Korruptionsfällen ging es in Rumänien schon immer querbeet durch die gesamte politische Landschaft.