Trotz Kritik aus dem Präsidialamt: Senat ändert Strafprozessordnung
Der Senat hat die Änderungsanträge zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozessordnung trotz Kritik aus dem Präsidialamt gebilligt. Jetzt hat die Debatte in der Abgeordnetenkammer begonnen, die über die abschließende Entscheidungsbefugnis verfügt.
România Internațional, 12.05.2015, 17:17
Die eingereichten Änderungsanträge zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozessordnung seien unangebracht”, hatte Rumäniens Präsident Klaus Iohannis noch am Freitag gesagt. Er habe eine schlechte Meinung darüber, sagte der Staatschef noch, der Kampf gegen die Korruption müsse mit Volldampf weitergeführt werden. Nichtsdestotrotz hat der Senat am Montag den entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt.
Nach der Debatte und einer geheimen Abstimmung hatten die Senatoren einem Änderungsantrag stattgegeben, der die frühere Begriffswahl ersetzen soll: Statt der bislang begründeten Zweifel”, würden in Zukunft hinreichende Beweise und Hinweise auf die begangene Straftat” für die Präventivmaßnahmen notwendig sein. Zu den Präventivmaßnahmen gehören die Festnahme, die gerichtliche Aufsicht, die Aufsicht auf Bewährung, der Hausarrest oder die Untersuchungshaft.
Die neue Begriffswahl sei näher an dem bewährten Rechtsgrundsatz positioniert, laut dem die U-Haft die Ausnahme darstellen und die Ermittlungen in der Regel ohne Festnahme erfolgen sollen“, hieß es in der Begründung der Senatoren. Der Senator Nicolae Popa von den oppositionellen Liberalen kritisierte den Änderungsantrag. Er könne nicht mit einer Neuerung einverstanden sein, die die Untersuchungshaft radikal verändert, so Popa.
Keine der Strafprozessordnungen in der EU enthält eine derartige Bestimmung. Wenn die Staatsanwaltschaft einen Verdacht schöpft, wird innerhalb von 24 Stunden ein Gerichtsverfahren eröffnet. Und in diesem Verfahren müssen zuverlässige Beweise erbracht werden. Für die Präventivmaßnahmen ist allerdings ein hinreichender Verdacht ausreichend.”
Der Änderungsantrag beziehe sich jedoch auf eines der Grundrechte, nämlich auf das Recht auf Freiheit, behauptete im Gegenzug der sozialdemokratische Senator Ioan Chelaru, einer der Verfasser des Gesetzentwurfs.
Ein Staatsanwalt, der die Maßnahme vorschlägt und ein Richter, der über den Freiheitsentzug verfügt, auch wenn es um Untersuchungshaft geht, muss nach eigenem Ermessen entscheiden, aber auch aufgrund von greifbaren Kriterien.”
Eine weitere Änderung, die stillschweigend angenommen wurde, bezieht sich auf die Voraussetzungen für die Abführung eines Beschuldigten in Handschellen. Das soll in Zukunft nur bei Gewaltdelikten mehr möglich sein.
Er habe im Senat die Abstimmung einer überwältigenden Mehrheit von 88 zu 20 Stimmen beobachtet, erklärte Ministerpräsident Victor Ponta. Das würde bedeuten, dass alle Parlamentsfraktionen sich dafür ausgesprochen haben, so der Regierungschef noch. Die Änderung der Strafprozessordnung werde die Staatsanwaltschaft nicht bei ihren laufenden Ermittlungen behindern, außerdem müssten nur gewalttätige Verdächtige in Handschellen abgeführt werden, von denen eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit der Polizeibeamten ausginge, so Ponta. Der Gesetzentwurf liegt jetzt der Abgeordnetenkammer zur Debatte vor, ihr obliegt die abschließende Entscheidungsbefugnis.