Tierschützer reagieren auf das Streuner-Gesetz
Das rumänische Verfassungsgericht hat am Mittwoch beschlossen, dass das sogenannte Streuner-Gesetz nicht gegen die Verfassung verstößt. Kurz danach hat Staatschef Traian Băsescu das besagte Gesetz promulgiert
Corina Cristea, 26.09.2013, 14:20
Das Verfassungsgericht Rumäniens hat beschlossen, dass das Streuner-Gesetz nicht gegen die Verfassung verstößt. Das Parlament hatte das Gesetz am 10. September verabschiedet. Das Gesetz sieht die Einschläferung der Hunde als letzte Maßnahme und als extreme Lösung des Problems vor. Die Mitglieder des Verfassungsgerichtes haben am Mittwoch die Klage der 29 Senatoren analysiert und haben beschlossen, dass das Streuner-Gesetz keine verfassungswidrige Maßnahmen enthält. Es wird eingeschätzt, dass auf den Bukarester Straßen 65.000 Hunde leben.
Reagiert wurde damit auf einen tragischen Vorfall, bei dem ein vierjähriges Kind in der Nähe eines Parks Anfang September von Straßenhunden totgebissen wurde. Die Untersuchungen werden fortgesetzt und sorgen für Reaktionen. Einige meinen, die Situation sei außer Kontrolle geraten und ein Hund könne nur dann als Haustier betrachtet werden, wenn er von einem Menschen gepflegt werde, andere widersetzen sich der Einschläferung und behaupten, die Hunde tragen keine Schuld. Für die Aggressivität der Tiere seien allein die Menschen verantwortlich. Das Streuner-Gesetz wurde schnell von den Abgeordneten gebilligt und am Mittwoch vom Staaspräsidenten promulgiert.
Das sogenannte Streuner-Gesetz sieht vor, dass ein herrenloser Hund, der in ein Tierheim gebracht wurde, binnen 14 Werktagen kostenlos adoptiert werden kann. Nach Ablauf dieser Frist dürfen dann die Kommunalbehörden entscheiden, ob die noch nicht adoptierten Tiere eingeschläfert werden oder weiterhin im Tierheim bleiben können, wenn genügend finanzielle Ressourcen dafür vorhanden sind. Die Tierschützer, die Hunde aus Tierheimen adoptieren, müssen eine schriftliche Erklärung unterzeichnen, wodurch sie sich verpflichten, die adoptierten Hunde korrekt zu pflegen und zu ernähren und sie nicht wieder auszusetzen, falls sie die Tiere nicht mehr behalten wollen; im letzen Fall müssen sie die Tiere erneut den Behörden übergeben.
Die Tierschützer haben auf den Beschluss des Verfassungsgerichtes vor dem Parlamentspalast gewartet und sich als Protestzeichen auf die Straße gesetzt. Augustin Zegrean, Vorsitzender des rumänischen Verfassungsgerichtes, erklärte, die Parlamentarier haben eine alte Entscheidung der Richter respektiert, die klare Bedingungen für die Einschläferung forderten. Petre Lăzăroiu, Mitglied des Verfassungsgerichts, fügte hinzu, die Richter hätten auch nicht zuvor die Einschläferung verboten.
Die Argumente jener, die für das Streuner-Gesetz gestimmt haben, waren, dass das Verfassungsgericht im vergangenen Jahr die Einschläferung nicht verboten hatte. Diese war als Lösung vorgesehen und erlaubt. Wir haben nur die Etappen festgelegt, die man für die Lösung befolgen muss. Die Entscheidung, die wir im Januar 2012 getroffen haben, muss also keine Probleme hervorrufen.”
In ihrer Klage beriefen sich die 29 Senatoren auf die Auffassung, dass das Gesetz internationale Prinzipien des Tierschutzes verletze und dass die Einschläferung nur in Sondersituationen und nicht als eine häufige Methode gebraucht wird.