Streit um Zustellung der Gesundheitskarten
Ab 1. Februar dieses Jahres könnte in Rumänien die so genannte elektronische Gesundheitskarte verbindlich gelten. Die Chipkarten sind mittlerweile bei 95 % der Versicherten angekommen. Wer sie noch nicht hat, soll sie beim Hausarzt abholen.
Corina Cristea, 06.01.2015, 16:41
Seit etwa sieben Jahren wird intensiv darüber diskutiert, doch erst seit Herbst letzten Jahres hat die Gesundheitskarte konkretere Gestalt angenommen — Patienten haben sie per Post erhalten und sollen sich damit beim Arztbesuch ausweisen, der Chip enthält außerdem ihre Krankengeschichte. Für die Versicherten ändert sich nichts — wie eine Pressesprecherin des Gesundheitsministeriums klarstellte, spielen Einkommen oder Versicherungsalter keine Rolle, die Patienten bekommen die gleichen Dienstleistungen. Dennoch ist die Gesundheitskarte ein erster Schritt zur Modernisierung, sagte sie, weil die Ausgaben transparenter und somit wirksamer erfolgen. Schon im November hätten alle Versicherten in Besitz ihrer Karte sein sollen, doch rund eine Million Menschen blieben vorerst leer aus. Kein Grund zu Sorge, versichert Mihaela Tănase, Sprecherin der Nationalen Krankenkasse:
Im Moment sind über 12,5 Millionen Karten an die Versicherten zugestellt worden. Rund eine Million Karten landen zurück bei uns, weil die Postboten die Versicherten nicht zuhause angetroffen haben. Sie sollen jetzt über die jeweiligen Hausärzte verteilt werden. Wichtig ist zu wissen, dass alle behandelt werden“, sagte die Sprecherin. Wer die Karte verliert, muss allerdings für eine Ersatzkarte selbst bezahlen, fügte sie hinzu.
Geht es nach der Regierung, sollte die Versichertenkarte schon ab dem 1. Februar verbindlich gelten — so steht es zumindest in der Vorlage für eine Eilverordnung der Regierung. Damit die Karten aber funktionieren, müssen sie von den Hausärzten bis zum 31. Januar aktiviert werden. Die Hausärzte teilten inzwischen aber mit, dass sie es ablehnen, die verbleibenden Gesundheitskarten über ihre Praxen zu verteilen. Die Vizepräsidentin des Fachverbands der Hausärzte, Sandra Alexiu, sagt in diesem Zusammenhang, dass die Verteilung keine medizinische Dienstleistung darstellt und nicht der Fachausbildung der Ärzte entspricht: Nach dem Gesetz muss die Post die Karten zustellen. Das ist eine nichtmedizinische Dienstleistung, die nicht uns obliegt”, so Alexiu.