Streit über die Radio- und Fernsehgebühr
Trotz heftiger Kritik seitens der Zivilgesellschaft und der öffentlichen Medienanstalten hat die Abgeordnetenkammer des Rumänischen Parlaments am Dienstag den Gesetzentwurf über die Aufhebung von 102 Gebühren, darunter auch die Radio-TV-Gebühr, angenommen
România Internațional, 26.10.2016, 17:25
Die Abgeordnetenkammer in Bukarest hat am Dienstag den Gesetzentwurf der Sozialdemokraten über die Abschaffung von 102 nicht fiskalischen Gebühren gebilligt. Entgegen der Stellungnahme ihres Haushaltsausschusses stimmten die Abgeordneten auch für die Aufhebung der Rundfunkgebühren, über die sich die öffentlich-rechtlichen Sender größtenteils finanzieren. Zuvor hatte der Senat den Gesetzentwurf abgesegnet, beschlussfähig war in diesem Fall die Abgeordnetenkammer. Am Montag hatten die Sozialdemokraten noch angekündigt, auf die Aufhebung der Rundfunkgebühren verzichten zu wollen, vor allem auf dem Hintergrund der Kritik seitens der Politik, Zivilgesellschaft und öffentlicher Medienanstalten. Die Kritiker hatten die Meinung geäußert, dass die Abschaffung der Radio-TV-Gebühr die Autonomie und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stark beeinträchtigen würde. In diesem Zusammenhang erklärte der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei, Liviu Dragnea, dass die Aufhebung der Radio-TV-Gebühr keine politische Unterordnung der zwei öffentlichen Medienanstalten voraussetze, und schlug einige Haushaltszuweisungen vor. Liviu Dragnea:
Für 2017 werden wir im Parlament ein Tarifniveau von 21 Lei pro rumänischen Bürger für das öffentliche Radio annehmen – das bedeutet ein Budget von 420 Millionen Lei, bzw. eine Zuweisung für das öffentliche Fernsehen in Höhe von 34 Lei pro rumänischen Bürger – wiederum ein Budget von 680 Millionen Lei.
Die Nationalliberalen, die wichtigsten politischen Gegner der Sozialdemokraten, erklärten, warum sie für den Gesetzentwurf abgestimmt haben. Die Abgeordnete Andreea Paul:
Die Nationalliberale Partei hat für dieses Gesetzesprojekt der Soziademokraten abgestimmt, weil es sich im allgemeinen um ein gutes Gesetz handelt. Es gibt aber auch zwei große Risiken. Einerseits enthält der Gesetzentwurf die Aufhebung der Radio-TV-Gebühr. Das ist ein großer Fehler, denn dadurch werden die Freiheit und die Autonomie des öffentlichen Rundfunks und Fernsehens amputiert; die zwei öffentlichen Medienanstalten werden in Zukunft ihre Freiheit vom Staatshaushalt kaufen müssen. Andererseits hat die Sozialdemokratische Partei vorgeschlagen, ab 2017 einige andere nicht fiskalischen Gebühren als Ersatz einzuführen, und das bedeutet, dass die Sozialdemokraten nur daran interessiert sind, die im betreffenden Gesetzentwurf enthaltenen Gebühren lediglich während des Wahlkampfes aufzuheben.
Die Initiatoren des neuen Gesetzes hätten keine Finanzierungsquellen für die Deckung der Haushaltsausgaben infolge der Gebührenaufhebung gennant, erklärte die Exekutive. Laut der Finanzministerin, Anca Dragu, soll der Haushaltimpakt nach der Abschaffung der Rundfunkgebühren jährlich etwa 600 Millionen Lei (umg. 133 Millionen Euro) betragen. Für die komplette Haushaltsfinanzierung der öffentlichen Radio- und Fernsehanstalten sollte das Gesetz über die Organisierung und Finanzierung der zwei Medienanstalten geändert werden, und das sei ein organisches Gesetz. Die Finanzministerin Anca Dragu:
Im jetzigen gesetzlichen Rahmen des Staatshaushaltes können nur gewisse Arten von Ausgaben für das Radio und das Fernsehen entrichtet werden. Folglich können wir nicht für alle Ausgaben aufkommen. Daher sind die Radio-TV-Gebühren absolut notwendig – sie sind ein Teil des gesetzlichen Rahmens zur Funktionierung der öffentlichen Radio- und Fernsehanstalten.
Schließlich machte Ministerpräsident Dacian Ciolos darauf aufmerksam, dass nach dem Promulgieren des neuen Gesetzes man andere Steuer und Gebühre erhöhen müsse, um den Impakt auf den Haushalt auszugleichen.