Strafrecht: Gesetzgebung gegen Menschenhandel und Ausbeutung verschärft
Nach Kritik aus dem Ausland und von internationalen Organisationen will Rumänien den Menschenhandel und die Ausbeutung stärker bekämpfen. In dem Sinne ist die einschlägige Gesetzgebung verschärft worden.
Daniela Budu und Sorin Georgescu, 28.06.2024, 16:19
In Rumänien werden die Strafen für Ausbeutung und Menschenhandel künftig höher ausfallen und sie dürfen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies sieht ein von Präsident Klaus Iohannis verkündetes Gesetz vor. Das Gesetz war am 28. Mai von der Abgeordnetenkammer verabschiedet worden und zielt auf die Bekämpfung des Menschen- und Kinderhandels ab. Mit den neuen Vorschriften wird die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe unter Aufsicht bei Straftaten wie Sklaverei oder Ausbeutung und Menschenhandel abgeschafft, und das Strafmaß für diese Straftaten kann bis zu 15 Jahren Gefängnis und die Einschränkung bestimmter bürgerlicher Rechte erreichen. Werden die Straftaten, die Minderjährige als Opfer haben, von einem öffentlichen Bediensteten, einem Familienmitglied oder einem Betreuer begangen, können die Strafen bis zu 20 Jahren Haft betragen.
Das Gesetz sieht außerdem eine Freiheitsstrafe von drei bis zehn Jahren für die Herstellung, Speicherung, Verbreitung und Zugänglichmachung von Kinderpornografie in jeglicher Form vor. Darüber hinaus wird der Besitz und das Betrachten solcher Bilder mit bis zu fünf Jahren Gefängnis und der unbefugte Zugang zu Kinderpornografie über Computersysteme oder andere elektronische Kommunikationsmittel mit einem bis drei Jahren Gefängnis bestraft. Dem neuen Gesetz zufolge ist auch der Versuch, Straftaten aus dem Bestand Sklaverei, Ausbeutung und Menschenhandel zu begehen, strafbar, wobei die etwaige Zustimmung der Opfer nicht mehr als Hintertür für die Rechtfertigung der Taten missbraucht werden kann.
Dieses Gesetz ist nicht die einzige Maßnahme, die Rumänien zur Bekämpfung dieser Geißel ergriffen hat. Kürzlich wurde in Bukarest auch eine nationale Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels für den Zeitraum 2024–2028 vorgestellt. Als Priorität gilt es, den Menschenhandel einzudämmen, die Opfer zu identifizieren und ihnen zu helfen und die Menschenhändler zu bestrafen. Nach Angaben der Behörden hat das Land seit Anfang der 2000er Jahre erhebliche Fortschritte bei der Bekämpfung dieses Phänomens gemacht. Der rechtliche Rahmen sei geschaffen und die notwendigen Institutionen für die strafrechtliche Verfolgung seien zwar gegründet worden, doch sei noch viel zu tun in diesem Bereich, räumten die Behörden ein.
Die Verschärfung der Gesetzgebung kommt nach Kritik aus dem Ausland und von internationalen Organisationen. Im jüngsten Jahresbericht des US-Außenministeriums über den Menschenhandel vom letzten Sommer hieß es, Rumänien erfülle nicht die Mindeststandards bei der Bekämpfung des Menschenhandels. Aus dem Bericht ging auch hervor, dass die rumänische Justiz, die Ermittlungsbehörden und die Kinderschutzbehörden eher die bürgerlichen Rechte der mutmaßlichen Menschenhändler wahrnahmen, während sie gegenüber den Opfern extrem unsensibel vorgingen. In einem weiteren Bericht, der in diesem Jahr von der International Justice Mission veröffentlicht wurde, einer internationalen Organisation, die gegen die Gefährdung von Opfern des Menschenhandels kämpft, wird hervorgehoben, dass Gesetzesänderungen in diesem Bereich „nicht auf koordinierte Weise und in direktem Bezug zum Tatbestand Menschenhandel vorgenommen wurden, sondern eher stückweise und unkoordiniert“.
Nach Angaben der Nationalen Behörde zur Bekämpfung des Menschenhandels (ANTIP) wurden seit ihrer Gründung im Jahr 2005 in Rumänien 19 000 Opfer von Menschenhandel registriert und rund 4 000 Täter verurteilt.