Steuerreform: Untere Parlamentskammer billigt Gesetzentwurf
Der Senat hat am Montag den Gesetzentwurf der Regierung über das neue Steuerrecht angenommen. Das Dokument liegt jetzt der Abgeordnetenkammer vor, die über die abschließende Entscheidungsbefugnis verfügt.
Valentin Țigău, 28.04.2015, 13:25
Die Einführung eines neuen Steuerrechts war in Rumänien längst fällig geworden. Die seit 2003 geltenden Regelungen waren unzählige Male verändert worden. Das hatte sich negativ auf den Erfolg der Unternehmen ausgewirkt, die jedesmal ihre Geschäftsstrategien umkrempeln mussten. Nach wiederholten Überarbeitungen des Gesetzes und der schleppenden Verabschiedung klarer Verfahrensregeln waren Fremdinvestoren abgeschreckt. Rumänien verstieß offenbar gegen den Grundsatz einer stabilen Fiskalpolitik. Deshalb musste das von Wirtschaftsvertretern und der Gesellschaft als schwer umsetzbar betrachtete Steuerrecht von Grund aus erneuert werden.
Das am Montag vom Senat angenommene Dokument zielt laut Angaben von Finanzminister Eugen Teodorovici vor allen Dingen auf eine Vereinfachung der Besteuerung ab.
Klarheit und Zugänglichkeit bei der Umsetzung der Bestimmungen, Transparenz bei der Gestaltung der Steuergrundsätze, eine erhöhte Effizienz bei der Verwaltung der Steuern, Abgaben und Sozialbeiträge. Diese Maßnahmen können einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Steuerhinterziehung leisten, den Konsum ankurbeln und das Wirtschaftswachstum stimulieren.“ (Eugen Teodorovici)
Zu den wichtigsten Elementen des erneuerten Steuerrechts gehört die Senkung der allgemeinen Mehrwerststeuer von 24 auf 20% ab dem 1. Januar 2016. Ferner soll die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel ab dem 1. Juni dieses Jahres auf 9% gedrückt werden. Von dem reduzierten Steuersatz sind alkoholische Gestränke ausgenommen. Dennoch wird auch die Verbrauchssteuer auf Alkohol ab kommendes Jahr verringert, ebenso jene auf Treibstoff. Die Steuer auf Sonderbauten und die Dividendensteuer von 16% werden ganz entfallen, die einheitliche Einkommenssteuer fällt ab Januar 2019 von 16 auf 14%.
Auch wenn das neue Steuerrecht als ultraliberal eingestuft wurde, übten die in der Opposition befindlichen liberalen Senatoren Kritik daran. Die neuen Regelungen seien nicht realistisch, man habe zudem die Überbesteuerung beibehalten und lediglich die Benennung der Quoten verändert, hieß es. Zuvor hatte bereits Rumäniens Präsident Klaus Iohannis Zweifel an den Steuersenkungen geäußert. Die Exekutive habe keine ausgleichenden Maßnahmen genannt, sagte er.
Und in der Tat wird der Staat in vier Jahren aufgrund der gesenkten Steuersätze knapp 8,5 Milliarden Euro weniger einnehmen. Laut Schätzungen der Regierung würde die Hälfte der Summe allerdings infolge der positiven Folgen für die Wirtschaft zurückgewonnen. Der IWF Währungsfonds mahnte indes zu einer vorsichtigen Untersuchung der Steuersenkungen, es dürfe kein zu hohes Haushaltsdefizit enstehen. Das derzeit mit dem Fonds geltende Darlehensabkommen vorbeugender Art läuft im September ab. Allerdings will die Regierung den IWF nicht zu Beratungen über das neue Steuerrecht hinzuziehen. Das, weil die Regelungen erst kommendes Jahr in Kraft treten sollen und Rumänien voraussichtlich kein neues Abkommen benötigen wird.