Staatschef schickt Justizgesetze zurück an den Verfassungsgerichtshof
Rumäniens Staatschef hat sich entschieden die neulich gebilligten Justizgesetze dem Verfassungsgericht zurück zu schicken.
Ştefan Stoica, 03.05.2018, 17:30
Im Dezember hat das Parlament die Justizgesetze in der von der Regierungskoalition PSD-ALDE vorgeschlagenen Form angenommen. Die Eile mit der diese gebilligt wurden, schien der Opposition verdächtig. Die Justizgesetze durchliefen den Filter des Verfassungsgerichtshofs und erhielten kürzlich die endgültige Form. Um in Kraft zu treten brauchen sie die Unterschrift des Präsidenten. Präsident Klaus Iohannis kündigte jedoch an, er werde die Gesetze an den Gerichtshof zurück schicken und die Venedig-Kommission über den Inhalt der Gesetze informieren. Er habe festgestellt, dass die Gesetze über den Status von Richtern und Staatsanwälten, die Justizorganisation und das Funktionieren des Obersten Rates der Richter und Staatsanwälte Probleme aufweisen. Laut dem Präsidenten seien die Gesetze weder dem innerstaatlichen Verfassungsrahmen noch den europäischen Standards in diesem Bereich völlig angemessen.
Klaus Iohannis sagte, dass die neuen Bestimmungen den Status der Staatsanwälte schwächen und dass die neuen Regeln für die Zulassung als Richter oder Staatsanwalt sich auf das Funktionieren der Gerichte auswirken könnten, mit dem Risiko, den Rechtsakt zu blockieren. Dann, so der Präsident, gibt es Strukturen, die nicht dazu dienen, die Justiz wirksamer zu machen, sondern die Richter und Staatsanwälte einzuschüchtern. Parallel dazu würden Garantien für die organisatorische Unabhängigkeit der Justiz durch die Stärkung der Rolle des Justizministers zum Nachteil des Obersten Rates der Richter und Staatsanwälte beseitigt. Klaus Iohannis dazu:
“Offensichtlich entspricht die jetzige Form des Legislativpakets zur Änderung der Justizgesetze nicht den Erfordernissen einer Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, wie es die rumänische Verfassung in Artikel 1 sinnbildlich verkündet, und auch nicht den Erwartungen von Rumänen, die sich eine unabhängige Justiz wünschen, die auf Gesetze basiert und nicht beeinflussbar ist.”
Die Benachrichtigung der Venedig – Kommission und der Aufruf an den Verfassunsgerichtshof, die neuen Gesetze zu überprüfen, entspringe aus der wichtigen Rolle des europäischen Gremiums, so der rumänische Staatschef. Klaus Iohannis erinnerte daran, dass dieser Ausschuss seit fast 30 Jahren an der Entwicklung eines gemeinsamen konstitutionellen Erbes in Europa mitgewirkt hat. Die Kommission würde die Staaten, die ihre legalen und institutionellen Strukturen im Einklang mit internationalen Standards und guten Praktiken im Bereich Demokratie und Menschenrechte bringen wollen, unter anderem durch die Bereitstellung einer Notfallhilfe, helfen.
Aus diesem Grund hat Iohannis den Verfassungsgerichtshof aufgefordert, sich mit dem Urteil betreffen die Gesetze nicht zu beeilen und mit dem europäischen Gremium zusammenzuarbeiten. Die Koalitionsregierung, die dieses Gesetzespaket, das nicht nur vom Präsidenten, sondern auch von den Verbänden der Richter und Staatsanwälte kritisiert wurde, einleitete, wirft dem Staatsoberhaupt vor, die Umsetzung der Gesetze der Justiz zu verzögern. Sie beschuldigen in dabei Wahlinteressen zu verfolgen. Die rechtsgerichtete Opposition hingegen begrüßt die Entscheidung des Präsidenten, das Legislativpaket an den Verfassungsgerichtshof und die Venedig-Kommission zu schicken, und fordert den Rücktritt von Justizminister Tudorel Toader.