Senat deckelt Energiepreise
Die Dringlichkeitsverordnung der Regierung zur Strompreisbegrenzung und -entschädigung hat den Senat passiert und geht nun in die Abgeordnetenkammer.
Corina Cristea, 28.09.2022, 14:12
Die Dringlichkeitsverordnung der Regierung zur Strompreisbegrenzung und Entschädigung hat am Dienstag als erste Parlamentskammer den Senat passiert. Gemäß der Verordnung beträgt der von den Stromversorgern in Rechnung gestellte Endpreis maximal 0,68 Lei/kWh (0,13 €), einschließlich Mehrwertsteuer, für Haushaltskunden mit einem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch bis zu 100 kWh. Haushaltskunden mit einem durchschnittlichen monatlichen Verbrauch von 100 bis zu 255 kWh sollen demnach maximal 0,80 Lei/kWh (0,16 €), einschließlich Mehrwertsteuer, zahlen.
Im Senat wurden zahlreiche Änderungsanträge angenommen, die sowohl Haushalts- als auch Nicht-Haushaltskunden betrafen. Die Liste der Betroffenen ist jetzt länger und umfasst auch Haushalte, deren Verbrauch im vergangenen Jahr, im monatlichen Durchschnitt, über 300 kWh lag, nun aber die Obergrenzen einhalten können. Unter den zahlreichen angenommenen Änderungen ist eine, die vorsieht, dass Familien mit drei Kindern in Ausbildung einen Preis von 68 Bani (13 Cent) pro kWh für den gesamten Verbrauch bezahlen. Der gleiche Preis soll auch von Haushaltskunden gezahlt werden, die medizinische Geräte oder Apparate zur medizinischen Behandlung verwenden.
Die Energieversorger wenden ein, dass es für sie sehr schwierig sein wird, Familien mit drei Kindern in der Ausbildung zu identifizieren, da sie nur über Angaben zu Verbrauchsdaten und Verbrauchsstellen verfügen. Außerdem wurde beschlossen, die Kategorie der Nicht-Haushaltskunden auszuweiten, die wie die KMU Anspruch auf einen gedeckelten Tarif von einem Leu (0,2 €) pro kWh haben. Dazu sollen auch öffentliche Verkehrsdienste, Wasser- und Abwasserunternehmen, Gebetshäuser sowie Hersteller und Vertreiber von Arzneimitteln gehören. Der von den Gasversorgern in Rechnung gestellte Endpreis beträgt für Haushaltskunden maximal 0,31 Lei/kWh (0,06 €) und für Nicht-Haushaltskunden maximal 0,37 Lei/kWh (0,07 €).
Gemäß dem PNL-Senator Sorin Bumb zielen die angenommenen Änderungsanträge darauf ab, die Auswirkungen der Energie- und Gaspreiserhöhung für Haushaltskunden und KMU erträglich zu machen. Haushaltskunden zwischen 0 und 100 kW werden 0,68 Lei zahlen und von 0 bis 255 kW werden 0,8 Lei zahlen. Es handelt sich um einen Durchschnittswert für das letzte Jahr, und diejenigen, die im letzten Jahr weniger als 300 kW verbrauchten, erhalten ebenfalls 0,8 Lei bis 300 kW, was mir normal erscheint, um so viele Haushalte wie möglich zu erfassen.“
Die Opposition sieht es anders. Die Senatoren der USR und der AUR enthielten sich der Stimme, weil keines ihrer Änderungsvorschläge angenommen wurden. Cristian Bordei, USR-Senator sagte: Die Tatsache, dass der Staat hartnäckig alle Vorschläge zur Steuersenkung ablehnt, beweist einmal mehr, dass der Staat nach wie vor den Löwenanteil des Geldes, das durch die Preiserhöhungen entsteht, auf Kosten der Privatwirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger einnehmen will.“
Das vom Senat angenommene Dokument wird nun an die Abgeordnetenkammer weitergeleitet, die in diesem Fall das Entscheidungsgremium ist.