Schweinepest: Behörden um Schadensbegrenzung bemüht
Inmitten der Schweinepest-Krise muss Rumänien auf allen Ebenen intervenieren. Schadensbegrenzung lautet wohl das Schlagwort. Ein Überblick über die Maßnahmen.
Corina Cristea, 26.09.2018, 12:58
Nach der Löschung der Infektionsherde wollen die Behörden den betroffenen Schweinezüchtern unter die Arme greifen. Sie sollten anschließend ihrer Tätigkeit wieder nachgehen können, sagt Landwirtschaftsminister Petre Daea. Die Maßnahmen sollen den Schadenersatz ergänzen, der für die notgeschlachteten Tiere bezahlt wird, und nach der Beseitigung der Krankheit greifen, so Daea.
Wir haben bereits den für die Tierzucht zuständigen Referatsleiter aus dem Landwirtschaftsministerium in den Nordwesten des Landes geschickt. Gemäß dem Einsatzplan müssen für jeden betroffenen Haushalt bestimmte Verfahren befolgt werden, wenn man genau weiß, dass der Infektionsherd beseitigt ist. Und dann bewerten wir, ob die Dinge sich in die normale Richtung entwickeln, wir schauen, dass keine Neuansteckungen stattfinden, damit wir unmittelbar nach den 90 Tagen die Zucht wieder aufnehmen können.
Er werde am Donnerstag zu Besuch bei der Europäischen Kommission sein, sagte Petre Daea noch. Bei den Gesprächen werde es konkret um den Schadenersatz gehen, der infolge der afrikanischen Schweinepest gewährt werden müsse. Dafür muss der Haushalt aufgestockt werden. Laut Angaben des Ministers seien bislang in 4000 von 6000 authorisierten Dossiers Entschädigungen bezahlt worden. Der Gesamtwert betrug dabei circa 15 Millionen Euro. Das Geld stammte bislang aus nationalen Fonds, jetzt würden europäische Fördergelder hinzukommen, erwähnte Daea.
Die afrikanische Schweinepest hat bislang ein Drittel aller Landkreise in Rumänien getroffen. In mehreren Hundert Ortschaften wurden Infektionsherde identifiziert, mehr als 300.000 Schweine geopfert. Indes versuchen die Behörden Präventionsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Erregers zu treffen. Die Entwicklungen würden pausenlos monitorisiert, erklärte der Sprecher der Behörde für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit, Rareş Hăbeanu.
Es werden Untersuchungen durchgeführt, vor allem der Gesundheitszustand der Tiere wird geprüft, und es werden auch in den Gebieten nahe der Infektionsherde Maßnahmen getroffen, bzw. in den Gebieten in denen sich das Schweinepest-Virus nach unseren Berechnungen weiter ausbreiten könnte. Diese Maßnahmen werden verschärft und die Analysen finden häufiger statt, je nach der von uns beobachteten Gefahrensituation in bestimmten Teilen des Landes.
Zu den Präventionsmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Krankheit gehört auch das Erschießen von Wildschweinen – die als für die Übertragung des Erregers verantwortlich gelten. Ferner gilt in manchen Landkreisen ein Verbot sämtlicher Nutztiermessen, im Straßenverkehr werden Tier- und Fleischtransporte peinlichst überprüft. Dabei kontrollieren die Behörden die Herkunftsnachweise, die Ware an sich sowie die Transportbedingungen.