Schulbeginn: Präsenz-Unterricht unter Auflagen
Mitte September beginnt in Rumänien ein neues Schuljahr – und zwar mit Präsenzunterricht. Das Bildungsministerium und das Gesundheitsministerium haben eine gemeinsame Verordnung erlassen, mit der angesichts der Pandemie der Unterricht geregelt werden soll
Ştefan Stoica, 02.09.2021, 13:16
Am 13. September ist es soweit: Kitas und Schulen öffnen wieder Ihre Pforten. Es ist das dritte Schuljahr in der Pandemie, und die gesundheitlichen Vorkehrungen bleiben dieselben: Abstand halten, regelmäßiges Lüften der Schulklassen und Maskenpflicht in Innenräumen. Bei steigenden Inzidenzzahlen wird allerdings dezentral entschieden, ob in einer Schule der Präsenz-Unterricht ausgesetzt und wieder online durchgeführt wird. Eltern und Kinder können an jedem Freitag einer Woche auf der Webseite des Gesundheitsamtes erfahren, ob der Unterricht in der jeweiligen Ortschaft in der kommenden Woche in der Schule oder online stattfindet. Dazu Bildungsminister Sorin Cîmpeanu:
Bis zu einer Inzidenz von 6 Neuinfektionen pro 1.000 Einwohner finden Aktivitäten in Krippen, Kindergärten und Schulen vor Ort mit physischer Präsenz der Kinder und Erziehenden statt. Ab 6 Neuerkrankungen pro 1.000 Einwohner in einer Ortschaft bleiben nur Krippen und Kindergärten offen, der Präsenzunterricht in Schulen wird ausgesetzt und online fortgeführt. Mit einer einzigen Ausnahme: Förder- und Spezialschulen. Therapie und Aktivitäten für Schüler mit besonderen Förderungsbedürfnissen bleiben auch bei Inzidenzzahlen von über 6 pro 1.000 Einwohner erlaubt, denn diese Kinder lernen praktisch Überlebenstechniken. Das ist und bleibt die einzige Ausnahme.“
Die Gesundheitsministerin Ioana Mihăilă erläuterte ihrerseits, welche Maßnahmen getroffen werden, wenn in einer Schulklasse eine Erkrankung an Covid-19 festgestellt wird:
Schulklassen bis zur sechsten inklusive, in denen eine Erkrankung festgestellt wurde, werden für 14 Tage in Online-Unterricht versetzt, allerdings kann der Präsenzunterricht ab dem achten Tag wiederaufgenommen werden, wenn die Schüler negative Schnelltests vorweisen. Für Siebt- und Achtklässler sowie Gymnasiasten gilt folgende Regelung: Wenn eine Erkrankung an Covid-19 in der Schule festgestellt wird, dürfen nur geimpfte Schüler und Schüler, die in den letzten 6 Monaten erkrankt und genesen waren, weiterhin in die Schule gehen — alle anderen gehen in den Online-Unterricht. Ähnlich wie bei den Grundschulen darf man aber schon ab dem achten Tag wieder zurück in die Schule, wenn man negative Corona-Tests vorweist.“
Der Nationale Schülerrat erachtet in seiner Stellungnahme allerdings, dass sämtliche Schüler, nicht allein die ungeimpften, getestet werden müssten, um eine Virus-Übertragung innerhalb der Gemeinschaft einzudämmen. Die Schülervertretung fordert außerdem erhöhte Schutzmaßnahmen für Risikogruppen wie Kinder mit chronischen Krankheiten. Der Impfstatus sei in diesem Zusammenhang weniger relevant, denn schließli9ch entscheiden die Eltern, ob sie ihr Kind impfen lassen oder nicht. Auch kritisierte der Schülerrat die in seiner Auffassung verspätete gemeinsame Erlassung des Bildungs- und des Gesundheitsressorts. Das rumänische Erziehungswesen brauche Berechenbarkeit, um den Unterricht unter den besonderen Umständen der Pandemie zu gewährleisten, heißt es noch in der Stellungnahme des Nationalen Schülerrats.