Schengen-Abkommen: Rumänien mit neuem Beittritsziel
Rumänien hat sich vorgenommen, bis Ende des Jahres dem Schengener Raum beizutreten. Das erklärte in Brüssel Präsident Traian Basescu.
Roxana Vasile, 17.01.2014, 17:00
Rumänien nimmt sich vor, bis Ende des Jahres Mitglied des Schengener Abkommens zu werden. Der angestrebte Termin sei der Monat Oktober, erklärte Rumäniens Präsident Traian Băsescu im Rahmen eines Treffens mit dem Präsidenten des Europäischen Rates, Herman van Rompuy, in Brüssel.
Das ist nicht nur ein nationales Ziel, sondern auch ein persönliches Ziel, da meine Amtszeit am 21. Dezember beendet sein wird. Sicherlich strebe ich, aufgrund der innenpolitischen Entwicklung und nicht nur, den Monat Oktober dafür an. Im Mai sind die Europawahlen angesetzt. Es ist sehr schwierig einen Verhandlungsprozess mit den Mitgliedsstaaten zu beginnen, die jetzt, vor den Europawahlen, noch Vorbehalte haben.“ (Traian Băsescu)
Das Schengener Abkommen betrifft vor allen Dingen die Absicherung der EU-Außengrenze und nicht das Recht auf Freizügigkeit, das von den rumänischen und bulgarischen Staatsbürgern mit dem EU-Beitritt ihrer Länder 2007 erlangt wurde. Zudem können sie ab dem 1. Januar dieses Jahres uneingeschränkt in Europa arbeiten. Die Freizügigkeit sei ein Grundrecht des europäischen Konstruktes, über das nicht verhandelt werden könne — so die Sichtweise der Vertreter der größten politischen Familien und der Kommission in Brüssel.
Das Statement findet vor dem Hintergrund der Spekulationen über einen vermeintlichen Andrang rumänischer und bulgarischer Staatsbürger statt. Sie würden, laut den Meinungen einiger Medienvertreter und Politiker in Westeuropa, es bevorzugen, die Heimat zu verlassen, nur um von den großzügigen Sozialhilfesystemen der entwickelten Länder zu profitieren. Alle Europäer haben ausnahmslos das Recht auf Freizügigkeit — betonte in einer Stellungnahme Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission:
Die Freizügigkeit ist eines der wichtigsten und wertvollsten Rechte der europäischen Bürger und kein Verhandlungsobjekt. Die europäischen Bürger haben jedoch auch Pflichten. Die Freizügigkeit kann in Anspruch genommen werden, wenn man arbeiten oder studieren, oder in einem anderen Land Urlaub machen will, aber nicht um illegal soziale Vorteile zu beziehen. Die Freizügigkeit zu unterbinden ist allerdings ein Verstoß gegen europäische Gesetze, und die Europäische Kommission und das Parlament werden dies nicht zulassen.“ (Viviane Reding)
Und das ist nicht alles. Die aktuellen Bestimmungen die Freizügigkeit betreffend, einschließlich des Zugangs zu Sozialhilfe, sind korrekt und angemessen. Anlässlich einer Debatte im Europäischen Parlament haben sich Abgeordnete aus Polen, Rumänien, Bulgarien und Ungarn, unabhägig ihrer politischen Couleur, für die Einhaltung dieses Grundrechts ausgesprochen. Sie warnten vor der inakzeptablen Unterstellung, dass Staatsbürger aus ihren Ländern sich nur für Sozialleistungen in anderen Ländern niederlassen würden. Die Freizügigkeit bringt große Vorteile für die Länder, in denen die Bürger von Region zu Region ziehen, um zu arbeiten. Demzufolge verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution gegen jegliche Tendenzen, die Freizügigkeit europäischer Arbeitnehmer auf dem Gebiet der Union zu drosseln. Darin wird ferner für die Gleichbehandlung aller EU-Bürger plädiert.