Rumänischer Senat verdoppelt Kindergeld
Die Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch das Gesetz zur Privatinsolvenz und die Verdoppelung des Kindergeldes angenommen.
Mihai Pelin, 21.05.2015, 16:55
Die Abgeordnetenkammer
hat am Mittwoch die Verdoppelung des Kindergeldes angenommen. Zur Zeit zahlt
der rumänische Staat 42 Lei für ein Kind, das bedeutet 4% des Mindestlohns im
Vergleich zu 8% in Bulgarien und 18% in Ungarn. Die sozialdemokratischen
Abgeordneten, Mitglieder des Arbeitsausschusses, hatten gegen die von der
liberalen Opposition vorgeschlagene Änderung gestimmt und meinten, es fehle das
dafür notwenige Geld. Am Montag hatte der rumänische Senat diesen einfachen Misstrauensantrag
abgelehnt. Die Erhöhung des Kindergeldes von 42 Lei (9,5 Euro) auf 84 Lei(19 Euro) wurde mit 332 Stimmen für
und 2 Stimmenthaltungen angenommen. Die
Mitvorsitzende der Nationalliberalen Partei Alina
Gorghiu erklärte, es sei ein erster Schritt zugunsten rumänischer Familien.
Alina Gorghiu dazu:
Es geht um mehr als 3,5 Millionen Kinder, die vom Staat doppelt so viel Kindergeld
bekommen werden. Es ist eine Maßnahme, die die Nationalliberale Partei mithilfe
der Regierung treffen konnte. Ich will dieses Projekt nicht politisieren.
Derartige Maßnahmen müssen weiterhin getroffen werden.
Regierungschef Victor Ponta erklärte, obwohl die
Regierung die Verdoppelung des Kindergeldes nicht geplant habe, werde die Exekutive den Finalbeschluss
der Abgeordneten umsetzen und Finanzierungsquellen finden. Victor Ponta dazu:
Wir werden in diesem Jahr das notwendige
Geld haben. Der Haushalt erlaubt uns, die Maßnahme umzusetzen. Für das Jahr
2016 brauche ich aber im Herbst, wenn
wir den Haushalt besprechen, die Hilfe des Parlaments.
Die Liberalen wollen, dass die Verdoppelung des
Kindergeldes so schnell wie möglich umgesetzt wird, das Gesetz muss noch vom
rumänischen Staatschef verkündet werden.
Die Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch das Gesetz zur Privatinsolvenz
angenommen. Davon betroffen sind natürliche Personen mit ständigem Wohnsitz in
Rumänien sowie ihr Eigentum und die im Land bezogenen Einkommen. Laut der sozialdemokratischen Abgeordneten Ana
Birchall soll mit dem Gesetz gutgläubigen Schuldnern
unter die Arme gegriffen werden, die ihre Schulden nicht begleichen können.
Statt der Zwangsversteigerung von Gütern und
der Zwangsvollstreckung hat mit der neuen Rechtsnorm eine Umschuldung
auf einen Zeitraum von fünf Jahren Vorrang.