Rumänische Zivilrechtler kritisieren schärfere digitale Überwachung
Nach den Terroranschlägen in Paris drängen die rumänischen Behörden verstärkt auf eine schärfere Rechtslage im Bereich der Sicherheit – uzw. auch der digitalen Sicherheit.
Roxana Vasile, 19.01.2015, 15:43
Die jüngsten Attentate in Paris waren ein gefundenes Fressen für die Befürworter von mehr Kompetenzen für die Sicherheitsbehörden. Sie fordern mit Nachdruck und dringend u.a. ein Gesetz zur Gewährleistung der digitalen Sicherheit — das bei den Gegnern in Anlehnung an die Orwellsche Überwachungsgesellschaft als Big Brother Gesetz” verpönt ist. Das Gesetz war letzten Sommer vom Verfassunsgericht als rechtswidrig abgelehnt worden, soll aber jetzt wieder auf die Tagesordnung von Regierung und Parlament gesetzt werden. Der Entwurf wurde auch der Debatte durch die Zivilgesellschaft freigegeben — die Zivilrechtler haben die Vorlage regelrecht verrissen. Auch bei Politikern ist umstritten, dass irgendeine Behörde oder Person in das Leben eines jeden Bürgers eindringen kann um zu sehen, wer mit wem worüber spricht oder was auf seinem Rechner geschieht. Das käme einer Verletzung der Privatsphäre gleich. Das Verfassunsgericht hatte schon im Juli 2014 das Gesetz abgeschmettert. Die Dringlichkeit, auf die sich die Behörden berufen, scheint also aus der Sicht vieler Zivilrechtler nur ein Versuch zu sein, die Tragödie in Frankreich als Vorwand für Gesetze zu instrumentalisieren, die in die Grundrechte eingreifen. Sie stellen in Frage, dass eine flächendeckende, generelle Überwachung wirksamer ist als die individuelle, fallbezogene.
Um die Befürchtungen, Spekulationen und Vorwürfe abzuwenden, hat der Rumänische Nachrichtendienst SRI mitgeteilt, gerade für die Wahrung der Grundrechte und Freiheiten der Bürger zu arbeiten — der Zugriff der zuständigen Behörden auf den Computer und die darauf befindlichen persönlichen Daten einer Person unterliege deshalb einer richterlichen Genehmigung. Nicht die Privatpersonen, sondern nur die Besitzer der digitalen Infrastruktur würden den Behörden Daten zur Verfügung stellen — und dies seien sowieso nur technische Daten mit einem direkten Bezug zu der Bedrohung, die Gegenstand des Antrags ist. Nur wenn die Vorfelduntersuchungen ergeben, dass die Ermittlungen auch gegen klar bestimmte Personen laufen müssen, würden die Beamten bei einem Richter die Erlaubnis für den Zugriff auf Computer, Tablet oder Smartphone beantragen. Nach Auffassung des Rumänischen Nachrichtendienstes seien zusätzliche Vorschriften zur Wahrung der Grundrechte nicht notwendig, da das Verfahren zur Beantragung und Ausstellung einer Erlaubnis für den Zugriff auf persönliche Daten bereits in der Strafprozessordnung sowie im Gesetz zur nationalen Sicherheit geregelt ist. Weniger umstritten als das so genannte Big Brother Gesetz ist die verbindliche Identitätsprüfung beim Kauf von Prepaid-Karten für den Mobilfunk. Es sei davon auszugehen, dass die Telefonkarte für offene Gespräche und nicht für geheime Kommunikation unrechtmäßigen Inhalts eingesetzt wird.