Rumänische Staatsanwälte dürfen mit Technik des Geheimdienstes arbeiten
Das Urteil des Verfassunsgerichts, das dem Geheimdienst SRI die Mitarbeit an Überwachungsoperationen in herkömmlichen Strafverfahren untersagt, hat die Regierung in Handlungsnot versetzt – noch am Freitag legte sie eine Notlösung vor.
Daniela Budu, 14.03.2016, 17:24
Die rumänische Regierung hat eine Eilverordnung verabschiedet, die den Geheimdienst ermächtigt, Telekommunikationsüberwachungen nur in Staatsschutzverfahren durchzuführen. Ansonsten kann bei Strafverfahren zwar die Technik des Geheimdienstes weiter eingesetzt werden – aber nicht dessen Personal. Die Vorschrift war noch am Freitag vom Obersten Verteidigungsrat abgesegnet worden, dessen außerordentliche Sitzung von Präsident Klaus Iohannis einberufen worden war. Sie war nötig, nachdem das Verfassunsggericht aus Gründen der Normenklarheit dem Geheimdienst praktisch untersagte, an Abhörungen in Strafverfahren mitzuwirken.
Das hätte die Ermittlungsarbeiten der Staatsanwälte erheblich behindert – oder sogar vollständig begraben. Präsident Iohannis sagte nach der Sitzung des Verteidigungsrates, dass die Eilverordnung den Strafverfolgunsbehörden eine vorläufige Lösung bietet, wobei das Parlament dann eine dauerhaftere Verfahrensregelung nachreichen kann. “Nach bestimmten Meinungen leidet die Arbeit der Staatsanwälte in Ermangelung der Überwachungstechnik sowohl hinsichtlich der Ermittlung als auch in der Beweiserhebung für ein Gerichtsverfahren, sagte der Präsident. Es sei eine Lösung – wenn auch nur eine zeitweilige – für ein Problem, dass beiderseits Behörden und Gesellschaft beschäftigt, sagte Iohannis. Die Rechtslage müsse in Einklang mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts gebracht werden.
Damit die Justiz ihre Aufgabe erledigt, brauche sie jedenfalls einen nahtlosen Rechtsrahmen, egal ob es sich um Verfahren zur Korruptionsbekämpfung handelt oder um Staatsschutzsachen. Da nur der Geheimdienst über die technischen Mitteln zur Überwachung verfügt, musste die Regierung die Lösung finden, dass nur Ermittlungsbeamte der Polizei und der Staatsanwaltschaft die Geräte bedienen – und nicht die Geheimdienstbeamten, sagte auch Justizministerin Raluca Prună: “Zur Umsetzung von Überwachungsanordungen gibt es eben nur die Technik, die dem Geheimdienst gehört. Durch die Eilverordnung wollten wir verhindern, dass im Strafverfolgungsverfahren der Staatsanwälte eine Lücke entsteht, so die Ministerin.
Doch auch wenn sie auf die Technik des Geheimdienstes zurückgreifen können, so brauchen die Staatsanwaltschaften immer noch ausreichend geschultes Personal. Die beiden Schwerpunktbehörden – zur Korruptionsbekämpfung sowie zur Verfolgung von OK und Terrorismus – haben bereits mehr Geld beantragt und eingeräumt, dass es in Verfahren auch zu Verzögerungen kommen kann.