Rumänische Regierung plant Abschaffung oder Zusammenlegung von Gebühren
Die Bukarester Behörden haben beschlossen, 27 Gebühren und nichtfiskalische Einnahmen abzuschaffen oder zusammenzulegen. Somit wird eine Vereinfachung des Steuersystems erwartet.
Corina Cristea, 15.05.2014, 15:15
Rumänien zählt zu den Staaten wo die Last durch Gebühren und Abgaben sehr hoch ist. Statistiken zufolge, zahlen derzeit die Rumänen außer Gebühren weitere 364 steuerähnlichen Abgaben, die von 24 Institutionen verwaltet und durch 215 Gesetze geregelt werden. Selbst wenn nach der Zahlung von Gebühren eine bestimmte Dienstleistung erbracht wird, deckt ihr Niveau nicht immer die Kosten der Institutionen die sie einnehmen.
Die Bukarester Behörden haben infolgedessen beschlossen, 27 Gebühren und nichtfiskalische Einnahmen abzuschaffen oder zusammenzulegen. Durch Verordnungen des Ressortministeriums, die gleichzeitig herausgegeben und erlassen werden, sollen demnächst weitere 65 Gebühren und steuerähnlichen Abgaben reduziert werden. Diese Woche stellte das Finanzministerium zwei Projekte im Fiskalbereich zur öffentlichen Diskussion.
Nach Beratungen mit Ministerien und zuständigen Institutionen sind die betreffenden Gebühren und steuerähnlichen Abgaben festgelegt worden. Ressortministerin Ioana Maria Petrescu erläuterte, die Vereinfachung des Steuersystems habe positive Folgen sowohl für Steuerzahler, die in der Reihe vor einem Schalter nicht mehr warten müssen, als auch für die Behörden, da die Verwaltungskosten von Gebühren und Abgaben mit geringen Einnahmen abgeschafft werden sollen. Zu den Gebühren die ganz abgeschafft werden sollen zählen die Ausstellungsgebühren für vorläufigen elektronischen Reisepass oder weitere Personaldokumente mit denen jeder Bürger sich beim Überschreiten der Grenze identifizieren muss, die Assistenzgebühren bei Gründung eines Unternehmens, die Gebühren zur Ausstellung eines Gutachtens für Tätigkeiten im Bereich der Medizininstrumente, – Geräte und Arzneimittel.
Ob dadurch Kosten gedeckt werden stellt bei einer Analyse der Wirksamkeit dieser Gebühren aus Sicht der Einnahmen nicht das einzige Kriterium dar. Ein weiteres Kriterium ist deren Anteil im gesamten Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zu anderen Gebühreneinnahmen. Statistiken zufolge sei dieser Anteil gering. Experten im Fiskalbereich sind der Ansicht dass die Abschaffung oder Zusamenlegung der betreffenden Gebühren die Kosten zum Funktionieren der Institutionen, deren Hauptziel ist sie einzunehmen, reduzieren werde. Die Maßnahme soll sich, Experten zufolge, auch auf den Zeitaufwand und das Geld, die mit der unnötigen Bürokratie verbunden werden, positiv auswirken lassen.