Rumänische Bürger an die Urnen gerufen
In Rumänien wählen die Menschen in Städten und Gemeinden am Sonntag ihre Vertreter in der Kommunalverwaltung. Der Urnengang ist von einigen Premieren gezeichnet.
Bogdan Matei, 03.06.2016, 16:53
Am Sonntag werden die Rumänen für die Kommunalwahl an die Urnen gebeten. Gut 250.000 Kandidaten sind ins Rennen um die Bürgermeister- und Stadtratämter in den knapp 3200 Städten und Gemeinden eingestiegen. Ferner sind bei der Wahl die Sitze in den 41 Kreisräten zu belegen. Stimmberechtigt sind rumänische Staatsbürger die spätestens am Wahltag 18 Jahre alt geworden sind. Den Stimmzettel erhalten die Wähler unter Vorlage eines gültigen Personalausweises und nur im eigenen Wohnort. Für Staatsbürger anderer Länder wurden die sogenannten ergänzenden Wahllisten erstellt, damit auch diesen die Möglichkeit geboten werden kann, ihre Lokalvertreter zu wählen. Anders als bei Parlaments- oder Präsidentschaftswahlen können im Ausland lebende Rumänen nicht in den Wahllokalen der Botschaften und Konsulate wählen gehen. Sie müssen für den Urnengang an ihren jeweiligen Wohnort zurückkehren.
Es ist die siebte Kommunalwahl nach der Wende 1989 in Rumänien, in diesem Jahr sind auch einige Premieren zu vermelden. Die Wahllokale sollen etwa mit IT-Anwendungen ausgestattet werden, die die Wahlbeteiligung messen und illegale Stimmabgaben vermeiden. Ein Sachbearbeiter wird die Personenkennzahl des Wählers mit der auf einem Tablet installierten Software einscannen — so wird jeder Versuch einer mehrfachen Stimmabgabe oder die Stimmabgabe im Namen von Verstorbenen und Personen ohne Stimmrecht blockiert. Die genannten Versuche einer illegalen Stimmabgabe gelten als Straftaten und werden mit Haft- oder Geldstrafen geahndet.
Ebenfalls zum ersten Mal findet die Kommunalwahl in einem einzigen Wahlgang ohne Stichwahl statt. Es wird der Kandidat zum Sieger erklärt, der die meisten Stimmen erhält. Und das auch im Falle, dass der Wahlsieger zum Beispiel weniger als ein Drittel der Stimmen bei einer Beteiligung von 40% wie zuletzt erhalten würde. Die Maßnahme war vom Parlament in das neue Wahlgesetz eingeführt und von dem Verfassungsgericht bestätigt worden. Alle Verfassungsklagen wurden zurückgewiesen. Die Zivilgesellschaft und die Medienvertreter übten scharfe Kritik an der Aufhebung der Stichwahl — eine geringe Anzahl der Stimmen werde in manchem Fall den zukünftigen Bürgermeistern keine Legitimität verleihen. Beobachter gehen dennoch davon aus, dass die Wahl am Sonntag zu einer Bereinigung der arg von Korruptionsskandalen geplagten Lokalverwaltung führen könnte. Allein im vergangenen Jahr waren Bürgermeister aus 14 rumänischen Städten, neun Kreisratsvorsitzende und ein Präfekt angeklagt worden. In Bukarest ist die Situation nahezu dramatisch: Antikorruptionsstaatsanwälte ließen den Oberbürgermeister sowie vier der sechs Bezirksbürgermeister festnehmen.