Rumänische Behörden mahnen zur Verantwortung
Die rumänischen Behörden versuchen mit neuen Maßnahmen die Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen.
Eugen Coroianu, 12.03.2020, 15:12
Angesichts der Zunahme von Coronavirus-Fällen in Rumänien haben die Behörden eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen ergriffen, die sowohl auf die Einreise von Menschen ins Land als auch auf deren Verhalten und das der Bevölkerung abzielen.
Alle rumänischen oder ausländischen Staatsbürger, die aus den sogenannten roten Gebieten einreisen (gesamt Italien, die Hubei-Region in China, einschließlich Wuhan und Südkorea samt der Stadt Daegu), werden obligatorisch, für 14 Tage, in speziell eingerichteten Zentren unter Quarantäne gestellt. Diejenigen, die aus den sogenannten gelben Gebieten kommen (andere Provinzen Chinas, den Iran – das ganze Land, Südkorea – andere Landkreise und Ortschaften sowie dem deutschen Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen), begeben sich für 14 Tage in Hausisolation. Die zuständigen Behörden kontrollieren diese Maßnahmen und verhängen bei Nichteinhaltung Bußgelder von bis zu 4000 Euro. Bei Rückfall kann die Geldbuße mehrfach verhängt werden.
Der Leiter des Departements für Notfälle, Raed Arafat, warnte und wies darauf hin, dass einige dieser Strafmaßnahmen bereits angewendet wurden. Er teilte des Weiteren mit, dass kulturelle, wissenschaftliche, künstlerische, religiöse, sportliche und andere Veranstaltungen an denen mehr als 100 Menschen in geschlossenen Räumen teilnehmen, bis zum 31. März beschränkt wurden, mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Die Tätigkeiten an den Universitäten wurden ebenfalls bis zum 31. März ausgesetzt. Alternativ, wurden Fernunterrichte wie z. B. Online-Kurse vorgeschlagen. Öffentliche Einrichtungen werden verpflichtet Gleitzeiten für die Arbeitnehmer einzuführen, um die öffentlichen Verkehrsmitteln zu entlasten und das Infektionsrisiko zu verringern.
„Wir haben dafür gestimmt, dass auch in private Unternehmen mit mehr als 99 Angestellten, Gleitzeiten für Menschen, die die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen einführen. Dies gilt sowohl für Bukarest, als auch für die Hauptstädte der Landkreise, beginnend mit dem 12. März und bis zum 31. März, mit der Möglichkeit der Verlängerung“, sagte Raed Arafat.
Er erklärte, dass die Empfehlung vorsieht, dass die Arbeitszeit in drei Zeitspannen aufgefächert wird, damit die Angestellten, die Arbeit zu unterschiedlichen Zeiten aufnehmen und beenden.
Auch der Vertrieb ins Ausland von Arzneimitteln oder Hygienematerialien zur Behandlung von COVID-19 wurde für 6 Monate ausgesetzt. Davon betroffen sind Medikamente wie: antivirale, entzündungshemmende, antibiotische, fiebersenkende, antimykotische, anästhetische, beruhigende oder hygienische Arzneimitteln und medizinische Geräte wie Anzüge, Handschuhe, Spritzen, Masken, Schutzbrillen, Desinfektionslösungen und weiteres.
Die Bevölkerung wurde erneut aufgefordert, die Empfehlungen der Behörden zu respektieren und sich nur aus offiziellen Quellen zu informieren. Rumänien befindet sich derzeit im 2. Szenario, in dem zwischen 26 und 100 Personen mit dem COVID-19 Virus infiziert sind. In diesem gilt der Prävention das Hauptaugenmerk, bevor größere Veränderungen in Krankenhäusern vorgenommen werden. Wenn die Quarantäne-Räume nicht mehr ausreichen sollten, kann die Quarantäne auch zu Hause, unter sehr strengen Auflagen was Bewachung, Monitoring und Verfolgung der betroffenen Personen anbetrifft eingerichtet werden.