Rumänisch-Ukrainische Gespräche
Der rumänische Außenminister Bogdan Aurescu sprach mit seinem Amtskollegen in Kiew über das neue Minderheitengesetz in der Ukraine.
Leyla Cheamil, 12.01.2023, 13:39
Die neue Gesetzgebung in der Ukraine, die die Rechte der Rumäninnen und Rumänen einschränkt, war Thema eines Telefongesprächs zwischen dem Bukarester Außenminister Bogdan Aurescu und seinem Amtskollegen in Kiew, Dmitro Kuleba. Während des Gesprächs vom 4. Januar zwischen dem rumänischen Präsidenten Klaus Iohannis und dem ukrainischen Präsidenten Volodymyr Selenskyj, wurde vereinbart, dass die Außenminister der beiden Länder Gespräche führen werden, um die von rumänischer Seite aufgeworfenen Probleme durch das Minderheitengesetz zu lösen.
Das Gesetz hat in Bukarest Unzufriedenheit ausgelöst, da es Bestimmungen enthält, die die europäischen Standards negativ beeinflussen. In Bukarest ist man seit Langem besorgt über die Behandlung der Minderheiten durch Kiew. Das rumänische Außenministerium bedauerte es, dass das Gesetz ohne weitere Konsultation der Venedig-Kommission verabschiedet wurde. Diese hätte sicherlich dazu beigetragen, einen umfassenden und klaren Text aus der Sicht der europäischen Rechtsstandards in dieser Angelegenheit sicherzustellen, einschließlich der Erfahrung, wie es in der Europäischen Union umgesetzt wurde.
Es ist auch bedauerlich, dass das Gesetz ohne die Konsultation von Vertretern der rumänischen Gemeinschaft in der Ukraine verabschiedet wurde. Das Gesetz ist zwar besser als die früheren Entwürfe, doch es garantiert nicht das Recht der rumänischen Minderheit auf Unterricht in ihrer Muttersprache. Die rumänische Seite hat Ende letzten Jahres eine Liste von Bestimmungen des Gesetzes vorgelegt, die für die Rumänen im Nachbarland negative Folgen haben.
Es besteht weiterhin Unklarheit über die konkrete Anwendung des Gebrauchs von Minderheitensprachen in der Verwaltung in Gebieten, die traditionell von Angehörigen der Minderheiten bewohnt werden. Auch die Verwendung der Muttersprache im Verkehr mit der Justizbehörde ist nicht vorgesehen. Die Überwachung der Aktivitäten von Bürgervereinigungen nationaler Minderheiten ist weiterhin unklar und das Recht, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, ist immer noch nicht gesondert geregelt, sondern nur in Artikel über das Recht auf freie Meinungsäußerung enthalten. Ein weiteres Problem ist nach Angaben der rumänischen Behörden die fehlende Finanzierung von Verbänden, die nationale Minderheiten vertreten, da das Gesetz nur eine einmalige Finanzierung auf Projektbasis im Rahmen des dafür vorgesehenen Jahreshaushalts vorsieht.