Rumäniens Verfassungsgerichtshof hat neue Mitglieder
Der Verfassungsgerichtshof hat seit Montag drei neue Mitglieder. Rumäniens Verfassungsgerichtshof spielte in den letzten Jahren eine immer wichtigere Rolle auf der rumänischen Politbühne.
Florentin Căpitănescu, 13.06.2013, 10:51
Der Verfassungsgerichtshof hat seit Montag drei neue Mitglieder. Rumäniens Verfassungsgerichtshof spielte in den letzten Jahren eine immer wichtigere Rolle auf der rumänischen Politbühne. Die Richterinnen und Richter wurde immer wieder aufgefordert, in unterschiedlichen Angelegenheiten Stellung zu nehmen.
Die Urteile des Verfassungsgerichts wurden ihrerseits von Politikern, abhängig von ihren politischen Interessen, unterschiedlich interpretiert. Der Verdacht, dass auch der Verfassungsgerichtshof politisiert wurde, so wie auch viele andere rumänische Behörden, scheint keinen mehr zu überraschen.
Insbesondere weil die neun Verfassungsrichter politisch ernannt werden: das Präsidialamt, die Abgeordnetenkammer und das Senat ernennen jeweils drei Richter. Seit Montag hat das Verfassungsgericht drei neue Mitglieder. Daniel Morar, ehemaliger Chef-Staatsanwalt der Nationalen Antikorruptionsbehörde, wurde vom Staatschef Trainan Băsescu ernannt. Mona Pivniceru, Ex-Justizministerin wird von den Liberalen unterstützt, Valer Dorneanu von den Sozialdemokraten. Die letzten beiden Richter wurden vom Senat beziehungsweise von der Abgeordnetenkammer ernannt. Die Liberalen und die Sozialdemokraten regieren derzeit zusammen.
Das Interesse für den Verfassungsgerichtshof wird vom politischen Kampf wach gehalten. Der Höhepunkt dieses Kampfes wurde im Sommer des Vorjahres erreicht. Die jetzige Regierungsallianz, die Sozialliberale Union (USL), in der die Sozialdemokratische Partei (PSD) und die Nationalliberale Partei (PNL) eine zentrale Rolle spielen, wollten Staatschef Băsescu seines Amtes entheben. Der Verfassungsgerichtshof hat damals entschieden, dass das Referendum für die Amtsenthebung des Präsidenten nicht validiert werden könne, da dafür mindestens 50% der Wahlberechtigten wählen müssen. Die Wahlbeteiligung betrug jedoch nur 46%, obwohl sich 90% der abgegebenen Stimmen für die Amtsenthebung aussprachen. Fast ein Jahr ist seitdem vergangen. Die Opposition beschuldigt derzeit die Regierung, sie wolle die Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofs einschränken.