Rumäniens Regierung und die Lokalsteuern
Die Regierung in Bukarest hat eine Verordnung verabschiedet, die den Bürgermeisterämtern die Entscheidung über die Erhöhung der Steuern und Gebühren um 16% überlässt – der Prozentsatz entspricht der Inflationsrate der vergangenen drei Jahre in Rumänien.
Mihai Pelin, 13.01.2013, 17:40
Die Regierung in Bukarest hat eine Verordnung verabschiedet, die den Bürgermeisterämtern die Entscheidung über die Erhöhung der Steuern und Gebühren um 16% überlässt — der Prozentsatz entspricht der Inflationsrate der vergangenen drei Jahre in Rumänien. Sollten die Lokalbehörden die Gebühren allerdings unverändert lassen, werden sie ohne Unterstützung der Regierung auskommen müssen — lautete die Warnung von Ministerpräsident Victor Ponta.
Die Regierung überlässt mit der gebilligten Verordnung den Lokalbehörden die Entscheidung über die Anpassung der Lokalsteuern an die Inflationsrate der letzten drei Jahre. Im Dezember 2012 hatte die Exekutive in einem Beschluss festgelegt, dass die fälligen Lokalgebühren 2013 um 16% angehoben werden. Darin stand auch, dass die Bürgermeisterämter die infolge der Anpassung resultierenden Summen um höchstens 20% nach oben schrauben oder nach unten drücken können. Die aktuelle Verordnung ist eigentlich eine Ausnahmeregelung von dem geltenden Steuerrecht: die Lokalbehörden entscheiden selbst, ob die Lokalsteuern an die Inflation angepasst werden oder nicht. Bislang lag diese Entscheidung bei der Zentralverwaltung.
Innerhalb von 20 Tagen nach Inkraftreten der Regierungsverordnung muss die Entscheidung feststehen. Zudem müssen die Lokalräte sich bei einer Beibehaltung der alten Steuersummen selbst verantworten. Ministerpräsident Ponta drohte damit, dass die Lokalverwaltungen, die keine Anpassung der Gebühren vornehmen, keine zusätlichen Finanzmittel aus dem zentralen Haushalt beantragen können.
„Die 16%, die einige Bürgermeister kassieren wollen, werden an das Budget des Bürgermeisteramtes abgeführt. Wenn die Steuern nicht erhöht werden, dann können keine 16% vom zentralen Haushalt überwiesen werden. Denn mit dem Geld aus dem zentralen Haushalt müssen wir Gehälter, Renten bezahlen und öffentliche Investitionen tätigen. Es gibt in der Tat eine lokale Autonomie. Wenn sie mit den Geldsummen vom vorigen Jahr auskommen, ist es sehr gut — und wahrscheinlich gibt es einige reiche Gemeinden. Wenn dies aber nicht der Fall ist, dann ist die Anpassung an die Inflationsrate die normale Folge davon, das war schon immer so“, sagte Ponta.
Die meisten Bürgermeisterämter kündigten derweil an, die Gebühren nicht erhöhen zu wollen. In manchen Rathäusern wurde die Anhebung um 16% beschlossen, während andere auf die neue Verordnung warten wollen. In Sibiu/Hermannstadt wurden die Gebühren erhöht. Bürgermeister Klaus Johannis ist der Ansicht, dass das lokal geltende Steuerrecht fehlerhaft sei. Die Steuersätze auf lokaler Ebene müssten von den Lokalräten festgelegt werden.
Die Behörden in Bukarest regeln indes auch den Fall, in dem ein Bürgermeisteramt die Steuern zunächst erhöht, um die Entscheidung danach rückgängig zu machen: in diesem Fall können Steuerzahler für die Differenz entschädigt werden.
Die Bürgermeisterämter, die in diesem Jahr eine Beibehaltung der Steuern und Gebühren von 2012 beschließen, müssen im kommenden Jahr die Anpassung an die Inflation vornehmen, erklärte Verwaltungsminister Liviu Dragnea. Es sei denn, es finden weitere Änderungen des geltenden Steuerrechts statt. Die höchsten Lokalsteuern werden zurzeit in der Landesmitte bezahlt. Die Einwohner von Großstädten zahlen die größten Immobiliensteuer.