Rumäniens Regierung trifft Maßnahmen zur Verbesserung des Wahlprozesses im Ausland
Nach dem Chaos des 1. Wahlgangs der rumänischen Präsidentschafts-Wahl versucht die rumänische Regierung bessere Bedingungen für die rumänischen Wahlberechtigten aus dem Ausland zu schaffen.
Bogdan Matei, 12.11.2014, 17:15
Ein unerwarteter Krieg der Pressekommuniques zwischen den Institutionen in Bukarest begleitet den Wahlkampf für die Präsidenten-Stichwahl vom 16. November. Das Chaos beim 1. Wahlgang in den Wahlbüros aus dem Ausland führte zu einer Reihe von Debatten zwischen dem Zentralen Wahlbüro und dem Aussenministerium. Die beiden Institutionen beschuldigten sich gegenseitig. Mehrere Tausend rumänische Wahlberechtigte konnten nicht wählen, nachdem sie stundenlang darauf gewartet hatten.
Der Höhepunkt der Krise kam am Montag. Nachdem das Präsidialamt, die Opposition, die Presse und Organisationen der Auslands-Rumänen Druck ausübten, hat Rumäniens Aussenminister Titus Corlatean sein Amt nieder gelegt. Er sagte, er würde auf sein Amt verzichten um nicht gegen das Gesetz zu verstossen. Das Zentrale Wahlbüro hätte entschieden, dass es keine Rechtsgrundlage für die Eröffnung neuer Wahlbüros im Ausland gibt.
Am Dienstagabend kam die Antwort des Zentralen Wahlbüros. Die Organisierung der Wahlbüros aus dem Ausland sei ausschliesslich die Aufgabe des Aussenministeriums. Das Zentrale Wahlbüro erklärte erneut, es gebe keine gesetzlichen Hürden mehrere Wahlbüros im Ausland zu eröffnen.
Der neue Aussenminister ist Teodor Meleşcanu. Er ist Diplomat, Ex-Leiter des rumänischen Auslandsgeheimdienstes und nahm an der Präsidentschaftswahl von diesem Jahr teil. Mitte der 90er Jahre war er Aussenminister Rumäniens. Er meint, das Aussenministerium hätte Massnahmen für eine gute Organisierung der Stichwahl getroffen. Teodor Meleşcanu:
“Unsere Analyse, basierend auf Simulationen, zeigt, dass die Kürzung der Abstimmungzeit für jeden Bürger, als Folge dieser Massnahmen, mindestens eine Verdopplung der Zahl derjenigen die wählen können, ermöglichen würde.”
Die eidesstattliche Erklärung, die ausgefüllt werden muss, ist im Internet, auf der Webseite des Aussenministeriums zu finden. Sie kann im Voraus ausgefüllt werden und soll dann vor den Vertretern des Wahlbüros unterschrieben werden. Diejenigen, die diese Möglichkeit nicht haben, werden die Formblätter und Kugelschreiber vor den Wahlbüros bekommen, um diese schon während der Wartezeit auszufüllen. Das Ministerium hat zudem eine Liste von 800 Angestellten, die die freien Stellen in den Wahlbüros besetzen können, erstellt. Das Wahlbüro fürs Ausland hat schon 120 dieser ausgewählt. Zudem wird jedes Wahlbüro über sieben Wahl-Kabinen und sieben Wahl-Stempel verfügen. Soviel erlaubt das Gesetz.