Rumänien schränkt Bewegungsfreiheit ein
Im Rahmen des Notstands zur Coronavirus-Pandemie ergreift Rumänien zusätzliche Maßnahmen, um den sozialen Kontakt und die Bewegung von Menschen im Land einzuschränken.
Roxana Vasile, 23.03.2020, 14:58
Die Maßnahmen sind in der zweiten sogenannten Militärverordnung seit Ausrufung des Notstands letzte Woche festgehalten und zeitlich befristet. Die Einschränkungen verändern die Lebensweise drastisch, erwiesen sich aber bisher – sagen Spezialisten – als das effektivste Mittel gegen COVID-19.
So sollen Menschen außerhalb ihrer Wohnung nur dann gehen, wenn sie Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des neuen Coronavirus wahren, wobei Gruppen von mehr als drei Personen, die nicht zur gleichen Familie gehören, vermieden werden sollen. Es wird empfohlen, während des Tages unterwegs zu sein, zwischen 6:00 und 22:00, und nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie Innenminister Marcel Vela sagte: „Es geht um den Weg zur Arbeit; um den Einkauf von Basisprodukten für Menschen und ihre Haustiere und von Waren, die für die Arbeit notwendig sind; um den unvermeidbaren Arztbesuch; um begründeten Ausgang zur Pflege oder Begleitung des Kindes, zur Pflege der älteren Menschen, von Kranken oder Menschen mit einer Behinderung oder anlässlich eines Todesfalls in der Familie; es geht um kurzen Ausgang in der Nähe der Wohnung für haushaltsbedingte körperliche Betätigungen von Menschen und für die Bedürfnisse von Haustieren.”
Ab Montagabend dürfen Menschen ausschließlich aus den oben genannten Gründen ins Freie. Sie sind verpflichtet, den Behörden den Dienstausweis und einen vom Arbeitgeber ausgestellten Schein oder eine eidesstattliche Erklärung vorzulegen. Und obwohl die Militärverordnung nur Empfehlungen vorsieht, sagen die Behörden, dass es gut wäre, sie als Verpflichtungen zu behandeln. Neue Maßnahmen werden auch für diejenigen eingeführt, die den Ort verlassen, an dem sie isoliert oder unter Quarantäne gestellt sind. So werden heimisolierte Personen, die den Standort ohne Zustimmung der Behörden verlassen, von Ordnungskräften in institutionalisierte Quarantäne unter Bewachung gestellt. Unter Quarantäne stehende Personen, die den Standort verlassen, werden für einen neuen Zeitraum von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt. Es wurde auch beschlossen, die Arbeit in Zahnarztpraxen mit Ausnahme von Noteingriffen einzustellen sowie die Schließung von Geschäften in Einkaufszentren mit Ausnahme von Lebensmittelläden, Tierarztpraxen, Apotheken und Reinigungen zu veranlassen. Kirchenmessen müssen ohne öffentlichen Zugang stattfinden und können über die Medien oder online übertragen werden. Maximal 8 Personen können an Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen teilnehmen. Mit einigen Ausnahmen wird die Einreise von Ausländern und Staatenlosen in das Gebiet von Rumänien verboten. Die Kommunen sind verpflichtet, ältere Menschen zu unterstützen. Schließlich sollen mehr Behörden das Recht erhalten, Geldbußen zu verhängen.