Rumänien kommt aus dem Warnzustand heraus
b dem 9. März 2022 gelten in Rumänien keine Beschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie mehr.
Roxana Vasile, 09.03.2022, 14:42
Nach zwei Monaten des Notstands und fast 24 des Warnzustands, die durch Sars-CoV-2 ausgelöst wurden, gelten in Rumänien ab dem 9. März 2022 keine Einschränkungen durch die Coronavirus-Pandemie mehr. Mit anderen Worten: Mehr als zwei Jahre nach der Meldung des ersten Covid-19-Infektionsfalls Ende Februar 2020 und nach fünf Pandemiewellen mit fast 2,8 Millionen Infektionen, 2,6 Millionen Genesungen und etwa 65 Tausend Todesfällen im Zusammenhang mit Sars-CoV-2 haben die Behörden in Bukarest beschlossen, den Alarmzustand nicht zu verlängern. Die Hygienemaske ist nicht mehr vorgeschrieben.
Das Gesundheitsministerium empfiehlt jedoch, sie in belebten Gebieten weiterhin zu tragen, da das Virus noch immer in der Bevölkerung übertragen werden kann. Der zuständige Minister, Alexandru Rafila: Schulen und Universitäten (empfehlen wir, dass die Maske getragen wird), sowohl für das Lehrpersonal als auch für die Studenten. Außerdem sind überfüllte Räume zu vermeiden, egal ob sie geschlossen oder offen sind, Händewaschen, Verwendung eines Antiseptikums, und im Falle von Personen mit Krankheitssymptomen – Tests, Vorstellung beim Hausarzt und im Falle eines positiven Tests, in einem Zentrum oder sogar in der Notaufnahme, im Falle von schweren Symptomen sind wichtig, um in der Lage zu sein, bewertet zu werden, um eine spezifische antivirale Behandlung zu erhalten.“
Mit anderen Worten: Die Krankenhäuser werden weiterhin Patienten versorgen, die mit Sars-CoV-2 infiziert sind, und die Testzentren werden weiterhin tätig sein, ebenso wie die Covid- und Post-Covid-Bewertungszentren.
Nochmals, Minister Alexandru Rafila: Die Gesundheitseinrichtungen, die bisher Covid-Patienten behandelt haben, werden weiterhin Covid-Patienten behandeln – wir haben 5.000 Patienten in den Krankenhäusern, sie müssen behandelt werden, aber wenn die Zahl der Patienten abnimmt, wird die Tätigkeit der Krankenhäuser mit dem gesamten Tätigkeitsprofil, das jede Gesundheitseinheit hat, wieder aufgenommen, so dass es einen allmählichen Prozess der Rückkehr zur Normalität und in Bezug auf die Bereitstellung von medizinischen Dienstleistungen geben wird.“
Im Falle einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus ist eine Isolierung nicht mehr erforderlich und die Quarantäne wurde aufgehoben. Es gibt keine Beschränkungen mehr für den Zugang zu öffentlichen Räumen. Kulturelle, wissenschaftliche, künstlerische, religiöse, sportliche oder Indoor-Aktivitäten können ohne Einschränkungen organisiert werden. Dies gilt auch für Konzerte, Demonstrationen, Kundgebungen und andere Versammlungen im Freien. Das elektronische Covid-Zertifikat ist nicht mehr erforderlich, ebenso wenig wie die epidemiologische Triage für den Zugang zu verschiedenen Einrichtungen, Geschäften oder Einkaufszentren. Bei der Einreise in das Land ist das Formular zur Feststellung des Aufenthaltsortes nicht mehr erforderlich. Die rumänischen Behörden rufen jedoch zu Vorsicht und Eigenverantwortung auf.