Rumänien erkennt Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes an
Rumänien hat die obligatorische Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes anerkannt und schloss sich somit anderen siebzig Staaten an, die ihrerseits die Unterwerfungserklärung abgegeben haben.
Corina Cristea, 05.02.2015, 17:00
Endgültige Abstimmung im rumänischen Senat: Rumänien hat die verpflichtende Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes, Hauptrechtssprechungsorgans der Vereinten Nationen anerkannt. Die vor siebzig Jahren gegründete Behörde gilt als eine der überaus wichtigen und angesehenen internationalen Rechtsinstitutionen weltweit. Bis vorigem Jahr hatten siebzig Staaten eine Unterwerfungserklärung abgegeben. Diese können somit in allen völkerrechtlichen Streitfragen einen anderen Staat, der ebenfalls eine solche Erklärung abgegeben hat, verklagen oder selbst von diesem verklagt werden. 21 Länder davon sind auch EU-Mitglieder. Ihnen schließt sich jetzt auch Rumänien an.
Die Initiative sei ein klarer Beweis dafür, dass Rumänien sich angesichts der internationalen Beziehungen als Staat positioniert, der die Menschenrechte streng einhält, sagte der rumänische Außenminister Bogdan Aurescu, der vor sechs Jahren in Den Haag im Prozess mit der Ukraine für die maritime Abgrenzung im Schwarzen Meer einen wichtigen Erfolg erzielte: In einem instabilen internationalen Umfeld wie das aktuelle ist die friedliche Beilegung internationaler Streitigkeiten ein Ziel, das Rumänien stets verfolgen muss.”
Der ehemalige Außenminister und sozialdemokratischer Senator Titus Corlăţean betonte seinerseits, dass der Gesetzentwurf der konstanten Einstellung Rumäniens entspreche, eine friedliche Beilegung von internationalen Streifragen zu befürworten: Nach der Abstimmung im rumänischen Senat wird Rumänien, den internationalen Regeln und eigenen Interessen nach, die anderen Staaten in der Region dazu ermutigen, sich ihrerseits der Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes zu unterwerfen.”
Die Opposition lobte ebenfalls die Initiative des Bukarester Außenministeriums. Der Liberale Dorin Dobra sagte dazu: Ich begrüße die Wiederherstellung dieser alten Tradition der rumänischen Außenpolitik, fundamentale Institutionen anzuerkennen und die ehrenhafte und transparente Initiative des rumänischen Außenministeriums.“Der Beschluss des Bukarester Senats bestätigt das Vertrauen Rumäniens in die Fähigkeit einer der wichtigsten internationalen Rechtsbehörden, gerechte Urteile in internationalen Streitfragen zu fällen, Urteile die auf international anerkannten Regelungen und Rechtsgrundsätzen beruhen.
Die Entscheidung erleichtert zudem den Zugang zur Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes, insbesondere im Verhältnis zu den Staaten die ihrerseits die Unterwerfungserklärung abgegeben haben. Die Anerkennung besagter Gerichtsbarkeit ermöglicht die friedliche und gerechte Beilegung verschiedener internationalen Streitigkeiten in einem vernünftigen Zeitraum und in voller Übereinstimmung mit dem internationalen Recht.