Richterrat mit negativer Stellungnahme zur Justizreform
Die Auseinandersetzungen bettreffend die Reform in der rumänischen Justiz gehen in die nächste Runde nachdem der Oberste Rat der Richter und Staatsanwälte den Reform-Entwurf des Justizministers Tudorel Toader abgewiesen hat.
Bogdan Matei, 29.09.2017, 18:50
Die Medien in Bukarest hatten bereits zuvor darauf gewettet: Der Oberste Richterrat hat in seiner Stellungnahme die Reformvorschläge des Justizministers abgelehnt. Das Selbstverwaltungsorgan der Justizbehörden stimmte mit einer geringen Mehrheit gegen die Gesetzentwürfe des sozialdemokratischen Ministers Tudorel Toader. Beobachter waren angesichts des knappen Abstimmungsergebnisses von zehn zu acht relativ überrascht.
Die Mitglieder des Rates, die sich gegen die Reformvorschläge aussprachen, kritisieren die auch bislang umstrittenen Bestimmungen. Demnach sollten etwa die Gerichtsinspektionen dem Justizministerium untergeordnet werden. Rumäniens Staatsoberhaupt würde außerdem künftig aus dem Ernennungsverfahren der Chefermittler der Generalstaatsanwaltschaft, der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft DNA und der Antimafia-Staatsanwaltschaft DIICOT ausgeklammert werden. Gleichermaßen hätte der Präsident dann auch bei deren Abberufung kein Wort mehr mitzureden. Juristen unter 30 dürften nicht die Befähigung zum Richteramt erhalten und eine Sonderdirektion zur Verfolgung von kriminellen Justizbehörden sollte gegründet werden.
Die acht Mitglieder des Richterrates, die zugunsten einer positiven Stellungnahme stimmten, warfen der Mehrheit die Behinderung der Reform vor. Justizminister Toader blieb der Sitzung fern, unter der Begründung, er wolle die Debatte in keinster Weise beeinflussen. Anschließend sagte er, dass bestimmte Leute sich gegen die Reform des Justizsystems stemmten – dieses müsse erneut nach verfassungsrechtlichen Parametern funktionieren. Er sei davon überzeugt, dass die negative Stellungnahme auch den Wunsch nach dem Erhalt der aktuellen Privilegien der Richter und Staatsanwälte widerspiegele“, so Toader.
Indes übte der Berufsverband der rumänischen Richter und Staatsanwälte Kritik an der negativen Stellungnahme des Richterrates. Unter diesen Voraussetzungen würden die landesweit vertretenen Standpunkte nicht mehr vor dem Gesetzgeber rechtfertigt werden können, hieß es in einer Mitteilung. Präsident Klaus Iohannis ließ derweil durch seine Pressesprecherin verlautbaren, dass die Entscheidung des Rates, trotz ihrer rein beratenden Funktion, von Regierung und Parlament nicht ignoriert werden könne. Der Vorsitzende der bürgerlichen PNL aus der Opposition, Ludovic Orban, schätzte, die Exekutive müsste auf alle Bestimmungen des Gesetzentwurfs verzichten, da dieser die Unabhängigkeit der Justiz verletze.
Medien und Zivilorganisationen bezeichneten die Abstimmung im Richterrat als eher gute Nachricht. Beide sprechen vom Misstrauen eines Großteils der Bevölkerung gegenüber den Machthabern, die der Absicht verdächtigt werden, die Justiz zu untergraben und die Korruptionsbekämpfung zu bremsen. Anfang des Jahres hatte eine umstrittene Eilverordnung der Regierung zur Abmilderung des Strafgesetzbuches die größten Straßenproteste der letzten fast 30 Jahre nach der Wende ausgelöst. In Bukarest, in der Provinz und im Ausland hatten Hunderttausende Demonstranten der Regierung vorgeworfen, sie wolle sich Straffreiheit für die Korruptionsdelikte einflussreicher Persönlichkeiten aus Politik und Verwaltung erkämpfen.