Regierung verbessert Leistungspakete der staatlichen Krankenkassen
Die rumänische Regierung hat für ihre Sitzung am Dienstag zwei wichtige Maßnahmen für den Sozialschutz in die Tagesordnung aufgenommen.
Valentin Țigău, 14.05.2014, 14:53
Die Regierung in Bukarest hat am Dienstag den Beschlussentwurf über das Mindest- und das Grundleistungspaket der staatlichen Krankenkasse gebilligt. Es ist eine wichtige Maßnahme für das Gesundheitssystem und für die gesamte Bevölkerung. Es geht um eine Neudefinition des minimalen Leistungspakets und des Grundleistungspakets zugunsten der Patienten“, erklärte im Anschluss Gesundheitsminister Nicolae Bănicioiu.
Laut Angaben des Ministers, hätten mehrere Grundsätze den Erneuerungsprozess begleitet: etwa die Verbesseung des Zugangs von Patienten zu den von Hausärzten und Polikliniken angebotenen Dienstleistungen, oder die Weiterentwicklung der Präventionsleistungen. Das Grundleistungspaket beinhaltet zum ersten Mal die Früherkennungsuntersuchungen bei asymptomatischen Personen. Diese setzen einen Hausarztbesuch alle drei Jahre für Bürger unter 39 Jahren, sowie einen jährlichen Hausarztbesuch für Personen über 40 voraus.
Zu diesem Zweck wurde der Etat nach oben geschraubt, so dass die ambulante Behandlung im Vergleich zu den Dienstleistungen im Krankenhaus kostengünstiger angeboten werden kann. Gleichzeitig werden die Krankenhäuser durch die gesenkte Anzahl von eingelieferten Patienten entlastet. Außerdem sieht der neue Vertrag vor, dass die in den Leistungspaketen enthaltenen Dienstleistungen nicht in Rechnung gestellt werden dürfen. Zudem soll die Bürokratie reduziert werden, mit der Einführung der elektronischen Überweisungsscheine, der elektronischen Rechnung und der elektronischen Krankenakte.
Ebenfalls am Dienstag haben der Gesundheits- und der Arbeitsminister eine allgemeine Verordnung unterzeichnet, betreffend die Änderung der Kriterien für die Einordnung von Patienten mit unvollständigen Lähmungen in die unterschiedlichen Pflegestufen. Die beiden Ministerien hatten diese Maßnahme für notwendig befunden, weil Patienten mit Hemiparesen in der Vergangenheit nicht dieselben Rechte wie Personen mit sonstigen Behinderungen genossen. Damit setzt Rumänien die Kriterien und Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation hinsichtlich der Personen mit unvollständigen Lähmungen um. Insgesamt wird die neue Regelung etwa 70.000 Patienten in Rumänien zugute kommen.